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Staat modernisieren, Verantwortung übernehmen
I. Staat modernisieren, Verantwortung übernehmen
Ein verlässlicher Rechtsrahmen, eingespielte Verwaltungen und Vertrauen sind ein Grundpfeiler jeder Wirtschaftstätigkeit und ein Standortvorteil eines modernen Wirtschaftsstandorts. Nordrhein-Westfalen ist gut aufgestellt, doch erweisen sich viele Regelungen nicht mehr als geeignet, den Wandel in der Wirtschaft in angemessener Geschwindigkeit zu unterstützen. Der Staat und seine Verwaltungen erreichen auch in Nordrhein-Westfalen die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit.
Für die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ist die Leistungsfähigkeit des Staates längst zu einem entscheidenden Standortfaktor geworden. Investitionen, Transformation, Innovation und Beschäftigung hängen nicht allein von Kapital, Fachkräften und Infrastruktur ab, sondern auch davon, ob Genehmigungen verlässlich erteilt, Nachweise einfach erbracht, Förderverfahren zügig abgewickelt und rechtliche Anforderungen verständlich umgesetzt werden können. Ein Staat, der zu langsam, zu kompliziert oder zu unklar handelt, wird selbst zum Investitionshemmnis. Staatsmodernisierung ist deshalb keine verwaltungsinterne Reformaufgabe, sondern ein Kernbestandteil einer zukunftsfähigen Wirtschafts- und Standortpolitik für Nordrhein-Westfalen.
Die Belegschaften in der Verwaltung und den kommunalen Unternehmen altern rapide. Jeder dritte Beschäftigte in den Kommunen ist älter als 55 Jahre und geht in den kommenden 10 Jahren in den Ruhestand. Vielfach überfordert schon die reine Summe an Normen eine zeitnahe Anwendung. Der technologische Fortschritt – in der Digitalisierung, Automatisierung und der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) fordern die Verwaltungsprozesse, bieten aber auch die Grundlage für effizienteres Arbeiten über föderale Grenzen hinaus. Noch nutzen die Verwaltungen die Chancen der Digitalisierung viel zu wenig (Quelle Digitalumfrage).
Ein modernes Nordrhein-Westfalen braucht schnellere Verfahren, digitale und medienbruchfreie Verwaltung, klare Zuständigkeiten und eine spürbare Entlastung von unnötiger Bürokratie. Unternehmen erwarten zu Recht, dass der Staat Planung ermöglicht, Verfahren beschleunigt und sich auf wirksame Regeln konzentriert, statt immer neue Komplexität zu erzeugen. Eine umfassende Staatsmodernisierung ist daher ein Kernbestandteil einer glaubwürdigen Wirtschaftspolitik. Wer Investitionen, Innovationen und Transformation will, muss auch einen Staat schaffen, der schneller, einfacher und verlässlicher handelt.
Seit Jahren folgt ein Paket, zum Bürokratieabbau, zur Entfesselung oder Entlastung auf Bundes- und Landesebene, dem nächsten. Bislang jedoch ohne spürbare Wirkung. Denn noch immer scheut Politik allzu oft eine grundlegende Neuordnung bürokratischer Regulierungen, etwa weil Wechselwirkungen schwer abzuschätzen sind, unterschiedliche Verantwortungsbereiche betroffen sind oder ganz grundlegend eine klare Vorstellung fehlt, wie eine einfachere Neuregelung aussehen könnte. Hinzu kommt eine Gesetzgebung, die sich zunehmend um Einzelfallgerechtigkeit bemüht und „jede Ausnahme von der Ausnahme“ gesetzgeberisch zu kodifizieren versucht (Brunnermeier 2026). Statt weiter Einzelfälle zu regeln, braucht es einen Wandel im Mindset hin zu einer Gesetzgebung, die auf möglichst allgemeine Regelungen zielt.
Um handlungsfähig zu bleiben, müssen bestehende Aufgaben auf den Prüfstand gestellt werden. Statt an einzelnen Stellschrauben zu drehen, brauchen die Verwaltungen neue, konsequent auf Digitalisierung und Effizienz ausgerichtete Dienste. Mit den Omnibuspaketen beschreitet die Europäische Union erstmals einen grundlegend neuen Weg zur Vereinfachung der eigenen, teils noch nicht in Kraft getretenen Regulierungen. Dieser Reparaturbetrieb ermöglicht eine Neuordnung bestehenden Rechts an den sich wandelnden Anforderungen.
Auch auf europäischer Ebene verschiebt sich der politische Fokus erkennbar: Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsfähigkeit und industrielle Transformation werden stärker mit der Frage verbunden, wie Regulierung vereinfacht, Verfahren beschleunigt und Investitionen erleichtert werden können. Nordrhein-Westfalen sollte diese Entwicklung aktiv aufgreifen. Als industrielles Kernland Europas muss NRW frühzeitig darauf hinwirken, dass europäische Vorgaben mittelstandsfreundlich, vollzugstauglich und digital umsetzbar ausgestaltet werden.
Ziel 2032
Ziel muss ein investitionsfähiger Staat NRW sein: schnell, digital, einfach und verlässlich. Bis 2032 sollte Nordrhein-Westfalen zu einem der führenden Verwaltungsstandorte in Deutschland werden. Unternehmensbezogene Verwaltungsverfahren müssen digital, medienbruchfrei und innerhalb verbindlicher Fristen abgeschlossen sein können. Neue Regulierung darf nur noch entstehen, wenn sie digitaltauglich, mittelstandsfreundlich, vollzugsklar und im Aufwand vertretbar ist. Bestehende Berichts-, Nachweis-, Dokumentations- und Schriftformerfordernisse müssen systematisch überprüft und reduziert werden. So wird Staatsmodernisierung zu einem messbaren Beitrag für Wachstum, Innovation und Investitionen.
II. Hebel einer Digitalisierungs- und Modernisierungsoffensive in NRW
Das neue Ministerium zur Staatsmodernisierung und Digitalisierung im Bund bietet erstmals die Möglichkeit, grundlegende Regulierungsfragen bis hin zum Staatsaufbau anzugehen. Die beiden Modernisierungsagenden von Bund und Ländern sind erste Schritte, um den Prozess der Staatsmodernisierung aufzusetzen. Die kommende Landesregierung sollte diesen Anstoß nutzen, um eine NRW-Offensive zur Digitalisierung und Modernisierung für alle föderalen Ebenen des Landes mit ressortübergreifenden Kompetenzen aufzusetzen. Diese Offensive muss ressortübergreifend gesteuert, mit klaren politischen Zielen hinterlegt und gemeinsam mit Kommunen, Wirtschaft und Vollzug umgesetzt werden. Sie darf sich nicht auf technische Digitalisierung beschränken, sondern muss Zuständigkeiten klären, Verfahren neu ordnen, Rechtsetzung verbessern und messbare Entlastung für Unternehmen erreichen.
Mit der Offensive sollten
- Verantwortlichkeiten geregelt,
- Effizienz- und Digitalisierungsgewinne in der Aufgabenerbringung realisiert und
- die Grundlagen für eine bessere Rechtsetzung gelegt werden.
Entscheidend ist, dass diese drei Hebel nicht isoliert nebeneinanderstehen.
Effiziente Aufgabenerbringung setzt voraus, dass Prozesse nicht nur elektronisch abgebildet, sondern neu gedacht, standardisiert und über föderale Ebenen hinweg anschlussfähig gemacht werden. Bessere Rechtssetzung wiederum muss verhindern, dass neue Pflichten entstehen, bevor ihre digitale Umsetzbarkeit, ihr Vollzugsaufwand und ihre Belastungswirkung für Unternehmen geprüft wurden.
1. Klare Verantwortung
Digitalisierung und Modernisierung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips erfordern eine effiziente Orchestrierung mit einem gesunden Maß an zentralen Vorgaben und Standards, um ergebnisorientiert und erfolgreich über alle föderale Ebenen zusammenzuwirken. Die fortschreitende Digitalisierung muss mit Restriktionen aus dem demografischen Wandel und der Finanzierung zu einem konsistenten Zielbild für die NRW-Governance entwickelt werden, damit Ressourcen effizienter genutzt, und Prozesse deutlich einfacher und klarer werden. Dafür müssen Verantwortlichkeiten und Rollen definiert und entscheidungsfähige Einheiten gebildet werden. Die Anforderungen der Wirtschaft müssen ernsthaft und frühzeitig einbezogen werden.
2. Effiziente Aufgabenerbringung
Die öffentliche Hand steht vor der Herausforderung, mehr zu leisten – schneller, sicherer und nutzerorientierter. Digitale Vernetzung, gemeinsame Prozesse und standardisierte Anforderungen eröffnen große Effizienzpotenziale. Unternehmen brauchen medienbruchfreie, föderal übergreifende digitale Verwaltungsprozesse. Gleichzeitig steigen die Anforderungen durch Cyberkriminalität und eine wachsende Komplexität föderaler Zuständigkeiten. Umso wichtiger ist eine stärkere Zusammenarbeit über alle föderalen Ebenen hinweg – in der inneren Verwaltung ebenso wie bei Pflichtaufgaben und öffentlichen Services. Damit stellen sich auch Fragen der Konnexität neu.
Digitalisierung kann die Aufgabenerbringung deutlich effizienter machen. Doch die schleppende Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zeigt: Effizienzgewinne entstehen nicht von selbst. Entscheidend sind tragfähige Strukturen, die eine kontinuierliche Weiterentwicklung öffentlicher Leistungen ermöglichen und den Kundennutzen konsequent in den Mittelpunkt stellen. Parallel dazu muss eine kontinuierliche Aufgabenkritik als feste Pflichtaufgabe institutionalisiert werden.
Die Erfahrungen mit dem Onlinezugangsgesetz zeigen, dass digitale Portale allein keine Modernisierung bewirken. Effizienz entsteht erst, wenn Verfahren vom Nutzer her neugestaltet, Nachweise reduziert, Zuständigkeiten geklärt, Daten mehrfach nutzbar gemacht und Bearbeitungsschritte parallelisiert werden. Für Unternehmen zählt nicht, ob ein Formular online verfügbar ist, sondern ob ein Verfahren vollständig digital, medienbruchfrei, transparent und schneller abgeschlossen werden kann.
3. Bessere Rechtssetzung
Eine wirksame Beschleunigung erfordert, dass Praxis und Vollzug konsequent einbezogen werden – von der Gesetzgebung bis zur Verwaltungsrichtlinie. Ebenso notwendig ist eine stärkere ressortübergreifende Abstimmung, um unerwünschte Wechselwirkungen, unnötige Regelungsdichte und unklare Zuständigkeiten zu vermeiden. Die Modernisierungsagenden legen zu Recht einen Fokus auf neue Ansätze („Law as Code“) über die Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz neue Wege einer besseren Rechtssetzung einzuschlagen. Nordrhein-Westfalen sollte deshalb die Qualität der Rechtsetzung selbst zu einem Schwerpunkt der Staatsmodernisierung machen.
Dabei geht es nicht nur um neue Gesetze. Potenziale liegen vor allem im Bestandsrecht. Die Arbeit der Clearingstelle Mittelstand zeigt anhand von Werkstattgesprächen und Praxischecks, wie komplexe Regelungsbereiche neu geordnet und handhabbarer gestaltet werden können.
III. Konkrete Ansatzpunkte
- 1. Verantwortung
Verantwortung für Digitalisierung und Staatsmodernisierung zentralisieren
Staatsmodernisierung muss zur kontinuierlichen Querschnittsfunktion werden. Bis zuletzt fehlte in NRW eine verantwortliche Stelle in der Staatskanzlei, die die Effizienz von Verwaltung und Verfahren systematisch im Blick behält und modernisiert. In der kommenden Legislaturperiode ist die Landesregierung gefordert, stärker selbst Verantwortung zu übernehmen und die Aufgaben der Staatsmodernisierung und der Digitalisierung stärker zu institutionalisieren.Entscheidend ist, dass diese zentrale Stelle nicht nur koordinierend tätig wird, sondern über eigene Steuerungsrechte verfügt. Dazu gehören ein Initiativrecht für Vereinfachungs- und Digitalisierungsmaßnahmen, ein verbindliches Monitoring priorisierter Verfahren sowie ein Digital-, Praxis- und Vollzugsveto bei neuen Regelungsvorhaben, wenn diese nicht digitaltauglich, mittelstandsfreundlich oder vollzugsklar ausgestaltet sind. Ein Normenkontrollrat auf Landesebene kann eine solche operative Steuerungsfunktion nicht ersetzen.Klare, messbare Ziele mit Modernisierungsbericht und Modernisierungsboard schaffen
Die Europäische Union und auch die Bundesregierung haben sich verbindliche Ziele für die Vereinfachung und Beschleunigung gegeben. Dies sollte die kommende Landesregierung übernehmen. Dazu gehören insbesondere die Halbierung der durchschnittlichen Dauer prioritärer Genehmigungsverfahren, die vollständige digitale und medienbruchfreie Abwicklung der wichtigsten Unternehmensverfahren, der Abbau von mindestens 25 Prozent der landesrechtlich beeinflussbaren Berichts-, Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die systematische Reduzierung von Schriftform- und Originalerfordernissen.Diese Ziele sollten jährlich in einem Modernisierungsbericht NRW überprüft werden. Der Bericht sollte transparent ausweisen, welche Verfahren beschleunigt, welche Pflichten abgebaut, welche Leistungen digitalisiert und welche Entlastungen für Unternehmen tatsächlich erreicht wurden. Nur wenn Fortschritte messbar gemacht werden, kann Staatsmodernisierung politisch gesteuert und gegenüber Wirtschaft und Öffentlichkeit glaubwürdig vermittelt werden.Zur kontinuierlichen Einbindung von Wirtschaft, Kommunen und Vollzug sollte die Landesregierung ein Modernisierungsboard NRW einrichten. Aufgabe des Boards sollte es sein, prioritäre Modernisierungsvorhaben zu identifizieren, Umsetzungshemmnisse frühzeitig offenzulegen und konkrete Vereinfachungsvorschläge mit Fristen an die Landesregierung zu adressieren.Das Board sollte jährlich eine Liste prioritärer Entlastungs- und Digitalisierungsmaßnahmen vorlegen. Die Landesregierung sollte verpflichtet werden, zu diesen Vorschlägen Stellung zu nehmen und deren Umsetzung oder Ablehnung zu begründen.
- 2. Effizienz
Digital-Omnibusverfahren für NRW
Angelehnt an das Vorgehen der Europäischen Kommission sollte die kommende Landesregierung ein Digital-Omnibusverfahren für NRW anschieben. Im Digital-Omnibus sollen Entscheidungs- und Verfahrensvorschläge identifiziert und angepasst werden, die ein effizienteres, digitale Verwaltungshandeln ermöglichen.Bestandteile eines solchen Digital-Omnibusgesetzes sollten insbesondere sein:- ein „No originals“-Paket, nach dem Originalbelege und beglaubigte Kopien nur noch verlangt werden dürfen, wenn dies fachrechtlich zwingend erforderlich oder zur Missbrauchsvermeidung konkret begründet ist;
- die verbindliche Verankerung des “Once-only”-Prinzips im E-Government-Gesetz NRW, damit Unternehmen Daten und Nachweise nicht mehrfach gegenüber Landes- und Kommunalbehörden einreichen müssen;
- ein digitaler Bekanntmachungsvorrang für landes- und kommunalrechtliche Bekanntmachungen;
- die rechtliche Ermöglichung automatisierter oder teilautomatisierter Entscheidungen bei risikoarmen, regelgebundenen Standard- und Bagatellverfahren;
- ein Digitalrabatt im Gebührenrecht, der vollständig digitale Antragstellung und geringeren Verwaltungsaufwand auch finanziell sichtbar macht.
Priorisierte Unternehmensverfahren Ende zu Ende digitalisieren
Die Landesregierung sollte zu Beginn der Legislaturperiode eine Liste prioritärer Unternehmensverfahren festlegen, die innerhalb der Wahlperiode vollständig digital, medienbruchfrei und fristgebunden umgesetzt werden. Priorität sollten Verfahren erhalten, die für Investitionen, Gründungen, Transformation und den laufenden Unternehmensbetrieb besonders relevant sind.Für diese Verfahren sollte gelten: ein digitaler Zugang, einheitliche Dateneingabe, keine Mehrfachabfragen, parallele Behördenbeteiligung, verbindliche Bearbeitungsfristen, digitales Status-Tracking und digitale Bescheide. Die Landesregierung sollte jährlich berichten, welche Verfahren vollständig umgesetzt wurden und welche Beschleunigungswirkung erreicht wurde.One-in-X-out Regeln zu einem Belastungskonto NRW weiterentwickeln
Die Einführung der Regelung „One in, one out“ wurde von der Landesregierung im ersten Entlastungspaket im November 2024 angekündigt, bislang jedoch noch nicht umgesetzt. In verschiedenen Bundesländern, im Bund und auch in anderen Ländern der EU wird der Grundsatz teils sehr vereinfacht und mit überschaubarem Erfolg angewandt. In der kommenden Legislaturperiode sollte die Landesregierung ein Verfahren etablieren, dass die Belastungsentwicklung insgesamt in den Blick nimmt.Eine reine One-in-one-out-Regel greift zu kurz, wenn sie nur rechnerisch neue und alte Belastungen gegenüberstellt. Entscheidend ist, wie sich bürokratische Pflichten in bestimmten Branchen, Unternehmensgrößen oder Regelungsbereichen immer weiter auswirken. Die kommende Landesregierung sollte deshalb ein Belastungskonto NRW einführen, das die Belastungsentwicklung insgesamt sichtbar macht, das verbindliche Entlastungsziele hinterlegt und neue Pflichten nur zulässt, wenn deren Erfüllungsaufwand transparent beziffert und im gleichen Regelungsbereich eine zusätzliche gleichwertige Entlastung geschaffen wird. Damit würde sichtbar, ob politische Entlastungsversprechen tatsächlich zu weniger Aufwand bei Unternehmen führen oder lediglich symbolisch bleiben.Bürokratiemoratorium für neue Verwaltungsvorschriften
Nordrhein-Westfalen sollte ein befristetes Moratorium für neue Verwaltungsvorschriften, Nachweis- und Berichtspflichten einführen. Ausnahmen sollten nur bei zwingendem EU- oder Bundesrecht, Sicherheitsbelangen oder unabweisbarem öffentlichen Interesse möglich sein. Das Moratorium sollte in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung verankert werden, damit es für alle Ressorts verbindlich gilt.Effizienzgewinne mit regionaler Dienstleistungsstärke verbinden
Komplexe und wirtschaftsrelevante Verfahren sollten künftig in größeren regionalen Vollzugseinheiten gebündelt werden. Dazu zählen insbesondere Bau- und Nutzungsänderungsgenehmigungen, immissionsschutzrechtliche Verfahren, Schwer- und Großraumtransporte, Fachkräfte- und Anerkennungsverfahren, Förderverfahren sowie zentrale Umwelt-, Statistik- und Berichtspflichten. Für diese Verfahren sollte gelten: ein digitaler Zugang, eine federführende Stelle, parallele Behördenbeteiligung, verbindliche Fristen, digitales Status-Tracking und digitale Bescheide. Die Rolle überregionaler Einheiten sollte stärker auf Verfahrenssteuerung, Fristenmanagement, Standardisierung, Konfliktlösung und digitale Beteiligung anderer Behörden ausgerichtet werden. Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden bleiben erste Ansprechpartner vor Ort, sollten aber von Spezialaufgaben entlastet werden, die hohe Fachkompetenz erfordern, selten auftreten oder digital besser in größeren Einheiten erledigt werden können. Leitbild ist: kommunal erreichbar, regional entschieden, landesweit digital standardisiert.Generationengerechte und wirkungsorientierte Haushaltsführung verbindlich stärken
Land und Kommunen sollten ihre Haushalte stärker an langfristiger Tragfähigkeit und Wirkung ausrichten. Das Prinzip generationengerechter Haushaltsführung sollte deshalb sowohl in der Landeshaushaltsordnung NRW als auch im kommunalen Haushaltsrecht stärker verankert werden. Finanzwirksame Maßnahmen sind systematisch auf Folgekosten, dauerhafte Finanzierbarkeit, Wirkung und den Erhalt öffentlichen Vermögens zu überprüfen.Für Kommunen sollte eine bessere Finanzausstattung mit regelmäßiger Aufgabenkritik, Investitionspriorität und dem Schutz vor neuen strukturellen Defiziten verbunden werden. Voraussetzung bleibt eine auskömmliche Finanzierung der von Bund und Land übertragenen Pflichtaufgaben. Für das Land gilt derselbe Maßstab: Neue dauerhafte Ausgaben müssen langfristig finanzierbar bleiben und Zukunftsinvestitionen dürfen nicht durch wachsende konsumtive Verpflichtungen verdrängt werden.Generationengerechtigkeit bedeutet dabei kein pauschales Spargebot: Notwendige Investitionen in Infrastruktur und Zukunftsfähigkeit müssen möglich bleiben.Förderverfahren vereinfachen und beschleunigen
Förderprogramme sind für Investitionen, Innovationen und Transformation wichtig, verursachen aber häufig erheblichen Verwaltungsaufwand. Die Landesregierung sollte deshalb Förderverfahren systematisch vereinfachen. Dazu gehören standardisierte digitale Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren, reduzierte Nachweispflichten bei kleinen Fördersummen, Stichprobenprüfungen statt Vollprüfung in risikoarmen Fällen, längere Nachweisintervalle sowie eine stärkere Nutzung vorhandener Register- und Unternehmensdaten.Förderprogramme sollten künftig bereits bei ihrer Konzeption einem Bürokratie- und Digitalcheck unterzogen werden. Ziel muss sein, dass Fördermittel schneller abfließen, Unternehmen weniger Ressourcen für Formalitäten binden und Verwaltungen Förderprogramme mit geringerem Aufwand umsetzen können. Das Förderangebot Produktives.NRW kann hierfür als Vorbild dienen. - 3. Bessere Rechtssetzung
Digitale Normendatenbank aufbauen
Nordrhein-Westfalen sollte eine digitale Normendatenbank aufbauen, die Gesetze- und Rechtsverordnungen des Landes, Verwaltungsvorschriften und relevante Vollzugshinweise strukturiert auswertbar und maschinenlesbar macht. Ziel ist es, Normenakkumulation, Verweisungen, Berichtspflichten, Nachweiserfordernisse und wirtschaftliche Belastungen systematisch sichtbar zu machen. Eine solche Datenbasis kann helfen, besonders komplexe Regelungsbereiche zu identifizieren, Vereinfachungspakete vorzubereiten und die Wirkung von Entlastungsmaßnahmen nachvollziehbar zu überprüfen.Law as Code und Rulemapping für komplexe Verfahren nutzen
Komplexe Regelungsbereiche erfordern eine strukturelle Neuausrichtung, wenn systematische Probleme bei Anwendung, Vollzug und Digitalisierung behoben werden sollen. Gerade in Genehmigungsverfahren laufen Beteiligungen, Prüfungen und Nachweisschritte häufig nacheinander statt parallel. Zuständigkeiten, Fristen, Ausnahmen und Ermessensspielräume sind oft schwer überschaubar. Dadurch verzögern sich Entscheidungen und digitale Umsetzung wird erschwert.Nordrhein-Westfalen sollte deshalb Law as Code und Rulemapping als Methode für besonders komplexe wirtschaftsrelevante Verfahren einsetzen. Dabei werden Entscheidungslogiken, Nachweispflichten, Fristen, Beteiligungen und Ausnahmen strukturiert modelliert, bevor Verfahren digitalisiert oder Rechtsänderungen beschlossen werden. So lassen sich Widersprüche, unnötige Prüfschritte, Medienbrüche und Beschleunigungspotenziale frühzeitig erkennen.Law as Code ersetzt nicht die parlamentarische Gesetzgebung. Die Methode hilft vielmehr, Recht so zu gestalten, dass es vollzugsklar, digital anschlussfähig und für Unternehmen verständlich wird. Pilotbereiche sollten insbesondere Bau- und Planungsverfahren, immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, Förderrecht, Vergaberecht, Gewerberecht und Anerkennungsverfahren sein.Praxisorientierte Politikberatung ermöglichen
Bereits in einem frühen Stadium der Gesetzgebung sollte systematisch eine strukturierte Umsetzungsperspektive einbezogen werden, um spätere Vollzugs- und Umsetzungsprobleme zu vermeiden. Die Modernisierungsagenden von Bund und Ländern setzen dabei auf Instrumente einer praxisorientierten Politikberatung wie Praxis- und Digitalchecks, Experimentierräume oder Reallabore. Die kommende Landesregierung sollte deshalb für alle wirtschaftsrelevanten Regelungsvorhaben einen verbindlichen Praxischeck einführen. Dieser sollte prüfen, welche Unternehmen betroffen sind, welche Nachweise und Daten verlangt werden, ob bestehende Informationen erneut abgefragt werden, welche Vollzugskosten entstehen und ob eine digitale Umsetzung ohne Medienbruch möglich ist.Verbindlichen Prüfpfad für bessere Rechtssetzung einführen
Neue wirtschaftsrelevante Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sollten künftig nur noch beschlossen werden, wenn sie einen verbindlichen Prüfpfad (Checkliste) durchlaufen haben. Dieser sollte mindestens einen Praxischeck, einen Digitalcheck, einen Mittelstandscheck, einen Vollzugskostencheck und bei kommunaler Betroffenheit einen Kommunalcheck umfassen.Der Prüfpfad sollte in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung verankert werden. Ressorts müssten dann bereits bei der Erarbeitung eines Regelungsvorhabens darlegen, welche Pflichten neu entstehen, welche bestehenden Pflichten entfallen, welche digitalen Umsetzungswege vorgesehen sind und wie kleine und mittlere Unternehmen entlastet werden.Zwei Jahre nach Inkrafttreten sollte eine Ex-post-Evaluation verpflichtend prüfen, ob die Regelung ihre Ziele erreicht und ob Aufwand und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen.EU-Präventiv ausbauen
Aus NRW herauf müssen Vorhaben der Europäischen Union stärker präventiv begleitet werden. Der Arbeitskreis „Frühwarnsystem Europa“ im Wirtschaftsministerium sollte ressortübergreifend angelegt werden. Das so geschaffene Forum sollte als Praxisplattform neue und im Sinne der Omnibusverfahren bestehende Gesetzgebung der EU begleiten und im Sinne der NRW-Anliegen Anpassungen erarbeiten.Diese Plattform sollte neue und bestehende EU-Vorhaben frühzeitig auf Mittelstandsfolgen, Vollzugsaufwand, Berichtspflichten, digitale Umsetzbarkeit und Standortwirkungen prüfen. Wirtschaft, Kammern, Kommunen und Vollzug sollten systematisch eingebunden werden. Ziel muss sein, NRW-Positionen frühzeitig über Landesregierung, Bundesrat, Bundesregierung, Ausschuss der Regionen und europäische Konsultationen einzubringen.Besondere Priorität sollten EU-Vorhaben mit hoher Unternehmensrelevanz erhalten, etwa Berichtspflichten, Nachhaltigkeitsregulierung, Digitalregulierung, Produkt- und Chemikalienrecht, Energie- und Umweltvorgaben sowie innovationsrelevante Rechtsakte. NRW sollte europäische Omnibus- und Vereinfachungsverfahren aktiv nutzen, um mittelstandsfreundliche und vollzugstaugliche Lösungen einzubringen.Grundsatz „Think-small-first“ operativ fassen
Neue Regulierung trifft kleine und mittlere Unternehmen häufig besonders stark, weil sie weniger personelle und finanzielle Ressourcen für Rechtsanwendung, Dokumentation, Zertifizierung und Berichtspflichten haben. Reduzierte Datensätze, einfachere Nachweise, angemessene Erneuerungsintervalle, digitale Standardformulare und der Vorrang von Notifizierungen vor kostenintensiven Drittzertifizierungen sind Leitgedanken einer mittelstandsfreundlichen Rechtssetzung. Beim Entwurf von Normen sollte das Think-small-first-Prinzip verbindlich operationalisiert werden. Zu prüfen ist insbesondere, ob Pflichten für kleine Unternehmen vereinfacht, Nachweise reduziert, Intervalle verlängert, digitale Standardlösungen bereitgestellt oder Schwellenwerte sachgerecht ausgestaltet werden können.
IV. Auftrag für die kommende Landesregierung
Die kommende Landesregierung sollte Staatsmodernisierung zu einem zentralen wirtschaftspolitischen Projekt der Legislaturperiode machen. Nordrhein-Westfalen braucht einen Staat, der Investitionen ermöglicht, Verfahren beschleunigt, Bürokratie reduziert und Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen bietet. Dafür reichen einzelne Entlastungspakete nicht aus. Notwendig ist ein dauerhafter Modernisierungsprozess mit klarer politischer Verantwortung, messbaren Zielen, verbindlicher Umsetzung und enger Einbindung der Wirtschaft.
Die IHK-Organisation in Nordrhein-Westfalen ist bereit, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten. Sie kann Belastungsschwerpunkte aus der Unternehmenspraxis benennen, prioritäre Verfahren identifizieren, Praxischecks unterstützen und Vorschläge für einfachere, digitale und mittelstandsfreundliche Regelungen einbringen. Entscheidend ist, dass Staatsmodernisierung nicht als einmaliges Projekt verstanden wird, sondern als dauerhafte Aufgabe eines handlungsfähigen und investitionsorientierten Landes.
Kontakt
Matthias Mainz
Geschäftsführer Wirtschaftspolitik und Digitalisierung
IHK NRW e. V.
Simon Rodenbach
Politikreferent
IHK NRW e. V.
