IHK NRW

Höhere Berufsbildung

IHK NRW formuliert politische Positionen zur Weiterbildung, um das Gesamtinteresse der NRW-Wirtschaft in die politische Meinungsbildung und Gestaltung einzubringen. Aktuell wichtige Fragen sind die künftige Fachkräftesicherung, die innerbetriebliche Weiterbildung, öffentliche Investitionen, die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und betriebliche Beratungsangebote. 
Mit einer breiten Palette von öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen helfen die Industrie- und Handelskammern beim Ausbau von Karrierechancen und unterstützen die Unternehmen bei der zielgerichteten Weiterentwicklung ihrer Belegschaften. Die IHKs bieten dabei vielfältige berufliche Weiterbildung an. Schwerpunkte sind berufsbegleitende Seminare und Lehrgänge mit Zertifikat sowie Kurse zur Vorbereitung auf IHK-Prüfungen in der Höheren Berufsbildung. Die betriebliche Praxis steht dabei im Mittelpunkt. 
Aufbauend auf eine duale Ausbildung oder einem akademischen Abschluss können mit der Höheren Berufsbildung (früher als Aufstiegsfortbildung bekannt) mehr als 80 Abschlüsse erreicht werden. Gegenüber denen, die direkt mit einem akademischen Abschluss in die Arbeitswelt einsteigen, können Absolventen der Höheren Berufsbildung deutlich mehr Berufserfahrung vorweisen. 
Mit den in Kraft getretenen Änderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sind unter anderem die neuen Bezeichnungen “Berufsspezialist”, “Bachelor Professional” und “Master Professional” in dem Bereich der beruflichen Fortbildung eingeführt worden.
Die IHK-Organisation unterstützt die neuen Bezeichnungen der Fortbildungsstufen und setzt sich dafür ein, dass die Neuerungen für alle Absolventen der IHK-Fortbildungsabschlüsse zur Anwendung kommen können.
Um die Bezeichnungen auch im Prüfungszeugnis aufführen zu können, muss jede bestehende Rechtsverordnung für jeden Abschluss separat geprüft und geändert werden. Das erfolgt durch die Wirtschafts- und Sozialpartner (zum Beispiel Verbände und Gewerkschaften) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Erst nach der Änderung der Rechtsverordnungen darf die IHK auch entsprechende Zeugnisse erstellen. 
Das überarbeitete Berufsbildungsgesetz sieht leider keine rückwirkende Neuausstellung alter Zeugnisse beziehungsweise keine nachträgliche Ergänzung der erworbenen Abschlussbezeichnungen vor. Erworbene Zeugnisse, die vor Inkrafttreten des neuen BBiG ausgestellt worden, bleiben unverändert.
Bitte wenden Sie sich bei Anfragen zu den neuen Abschlussbezeichnungen direkt an die entsprechenden Verbände, Gewerkschaften sowie das BMBF.
Weitere Informationen wie es auch ohne Studium zum Bachelor Professional oder Master Professional geht, gibt es hier.

Höhere Berufsbildung einfach erklärt

In folgendem Video erfahren Sie 
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Studieren ohne Abitur

Mit Ausbildung zum Master-Level
In NRW gilt seit einigen Jahren, dass beruflich Qualifizierten der direkte Zugang zum Studium offensteht - dies sogar ohne ein absolviertes Abitur oder einen in Kauf zu nehmenden Umweg. Das Hochschulgesetz NRW bestimmt, dass für eine Zulassung zu einem Studium eine mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung und eine im Anschluss ausgeübte, mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit ausreichen. Ein wesentlicher Vorteil besteht hier vor allem darin, dass der- oder diejenige, die mit einem Ausbildungs- und Studienabschluss ins Erwerbsleben einsteigen, in der Wirtschaft mehr Wege offenstehen.
Bachelor- und Master-Level: Mit der Höheren Berufsbildung gibt es zudem einen gleichwertigen Bildungsweg für eine zukünftige Karriere mit Führungsverantwortung, besserem Gehalt und persönlicher Weiterentwicklung.
Auch nach einem ersten Berufsabschluss kann der zusätzliche akademische oder berufliche Weiterbildungsweg mit BAföG oder Aufstiegs- und Weiterbildungsstipendien  gefördert werden, beispielsweise mit Bundesprogrammen für die Weiterbildung von Berufseinsteigern oder Berufserfahrenen.
Darüber wie man sich am besten auf einen solchen Berufseinstieg vorbereitet, welche Unterstützungsmöglichkeiten es geben könnte und wie man den Kurs auf den beruflichen Erfolg richtig setzen kann, informiert die jeweilige IHK vor Ort gerne in einem persönlichen Gespräch.