IHK NRW
Zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmen gehören:
Nachhaltiges Wirtschaften
Globale Handelsbeziehungen stehen vor zunehmenden Herausforderungen, ob durch Krisen, neue regulatorische Maßstäbe oder weitere externe Einflüsse. Die Sorgfaltspflichtengesetze aus Deutschland und der EU erweitern mit der Aufsetzung verbindlicher Sorgfalts- und Handlungspflichten den Anforderungskatalog für deutsche Unternehmen.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und betrifft Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Seit 1. Januar 2024 sind auch deutsche Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten betroffen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes zuständig.
Zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmen gehören:
- Einrichtung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
- Verankerung von Präventionsmaßnahmen
- Sofortige Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Dokumentations- und Berichtspflicht für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten
Hintergrund:
- Bundesgesetzblatt
- Übersicht über Entwicklung des deutschen LkSG
- Erklärvideo des BMZ zum Lieferkettengesetz
Europäische Lieferketten-Richtlinie
Am 15. März 2024 hat eine ausreichende Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine abgeschwächte europäische Lieferketten-Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte gebilligt. Diese weist an mehreren Stellen deutlich strengere Regelungen auf im Vergleich zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Hintergrund:
Angebot der IHKs aus NRW
- Detaillierte Informationen und Beratungsangebote finden Sie auf der Seite Ihrer regionalen IHK: Übersicht IHKs aus NRW
- Zertifikatslehrgang: Nachhaltiges Lieferkettenmanagement (IHK) Der modulare Kurs macht Sie mit den bestehenden Sorgfaltspflichten vertraut und vermittelt praxisnah, wie sie den steigenden Anforderungen im Lieferkettenmanagement noch besser gerecht werden können.
- Linkliste Nachhaltige Lieferketten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 167 KB)
Weitere Unterstützungsangebote:
Vergangene Veranstaltungen der Veranstaltungsreihe Nachhaltige Lieferketten
Mit der Veranstaltungsreihe Nachhaltige Lieferketten unterstützen die Industrie- und Handelskammern in NRW die Unternehmen mit Informationen zur Umsetzung Ihrer Sorgfalts-, Umwelt- und Sozialstandards.
Datum
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Ansprechpartner
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Titel/ Inhalt
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02.11.2022
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Auftaktveranstaltung
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29.11.2022
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IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Jan Lutz Müller
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Lieferkettengesetz 2023: Was Unternehmen jetzt unbedingt vorbereiten müssen
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24.01.2023
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IHK Ostwesfalen zu Bielefeld
Jan Lutz Müller
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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Nachhaltige Lieferketten am Beispiel Pakistan
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31.01.2023
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IHK Köln
Lena Herrmann
E-Mail:lena.herrmann@koeln.ihk.de
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Nachhaltiges Lieferkettenmanagement: Vertragsgestaltung Lieferantenmanagement
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02.02.2023
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IHK zu Dortmund
Malte Fraisl
E-Mail:m.fraisl@dortmund.ihk.de
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Lieferkettengesetze für gesetzlich nicht direkt betroffene Unternehmen
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06.06.2023
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IHK Düsseldorf
Dr. Elke Stoffmehl
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EU-Lieferkettenrichtlinie vs. LkSG und EU-Nachhaltigkeitsberichtserstattung
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16.08.2023
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Bergische IHK + IHK Lippe zu Detmold
Melanie Klingler
E-Mail:m.klingler@bergische.ihk.de
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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Folgen für KMUs
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30.11.2023
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IHK Köln + IHK Mittlerer Niederrhein
Jörg Raspe
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Update Lieferkettengesetz
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24.01.2024
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IHK Ostwestfalen
Jan Lutz Müller
E-Mail: j.mueller@ostwestfalen.ihk.de
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Die Unsicherheit der KMU bezüglich des Lieferkettengesetzes und ein erster Ausblick auf die neue EU-Lieferkettenrichtlinie
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