IHK NRW

Nachhaltiges Wirtschaften

Globale Handelsbeziehungen stehen vor zunehmenden Herausforderungen, ob durch Krisen, neue regulatorische Maßstäbe oder weitere externe Einflüsse. Die Sorgfaltspflichtengesetze aus Deutschland und der EU erweitern mit der Aufsetzung verbindlicher Sorgfalts- und Handlungspflichten den Anforderungskatalog für deutsche Unternehmen.

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und betrifft Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Seit 1. Januar 2024 sind auch deutsche Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten betroffen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes zuständig.

Zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmen gehören:
  • Einrichtung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse
  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen
  • Sofortige Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Dokumentations- und Berichtspflicht für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten
Hintergrund:

Europäische Lieferketten-Richtlinie 

Am 15. März 2024 hat eine ausreichende Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine abgeschwächte europäische Lieferketten-Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte gebilligt. Diese weist an mehreren Stellen deutlich strengere Regelungen auf im Vergleich zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Hintergrund: 

Angebot der IHKs aus NRW

 Weitere Unterstützungsangebote: 

Vergangene Veranstaltungen der Veranstaltungsreihe Nachhaltige Lieferketten

Mit der Veranstaltungsreihe Nachhaltige Lieferketten unterstützen die Industrie- und Handelskammern in NRW die Unternehmen mit Informationen zur Umsetzung Ihrer Sorgfalts-, Umwelt- und Sozialstandards. 
Datum
Ansprechpartner
Titel/ Inhalt 
02.11.2022
IHK Düsseldorf

Katrin Lange
E-Mail:katrin.lange@duesseldorf.ihk.de
Auftaktveranstaltung 
29.11.2022
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Jan Lutz Müller
Lieferkettengesetz 2023: Was Unternehmen jetzt unbedingt vorbereiten müssen
24.01.2023
IHK Ostwesfalen zu Bielefeld
Jan Lutz Müller
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Nachhaltige Lieferketten am Beispiel Pakistan
31.01.2023
IHK Köln
Lena Herrmann
Nachhaltiges Lieferkettenmanagement: Vertragsgestaltung  Lieferantenmanagement 
02.02.2023
IHK zu Dortmund
Malte Fraisl
Lieferkettengesetze für gesetzlich nicht direkt betroffene Unternehmen
06.06.2023 
IHK Düsseldorf
Dr. Elke Stoffmehl
EU-Lieferkettenrichtlinie vs. LkSG und EU-Nachhaltigkeitsberichtserstattung
16.08.2023                   
Bergische IHK + IHK Lippe zu Detmold
Melanie Klingler
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Folgen für KMUs
30.11.2023
IHK Köln + IHK Mittlerer Niederrhein
Jörg Raspe
Update Lieferkettengesetz
24.01.2024
IHK Ostwestfalen 
Jan Lutz Müller
Die Unsicherheit der KMU bezüglich des Lieferkettengesetzes und ein erster Ausblick auf die neue EU-Lieferkettenrichtlinie