IHK NRW

Nachhaltige Lieferketten

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Direkt betroffen sind Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 wird der Schwellenwert auf 1.000 Mitarbeiter gesenkt. Indirekt erstreckt sich das Gesetz auch auf kleinere Unternehmen, die beispielsweise als Lieferanten der betroffenen Firmen agieren.

Herausforderungen bei der Umsetzung des LkSG

Unternehmen werden generell verpflichtet, umwelt- und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten innerhalb der Lieferketten einzuhalten. Die Anforderungen an die Unternehmen umfassen ein umfangreiches Compliance- und Risikomanagementsystem. Dieses soll neben der Zuweisung der Verantwortlichkeiten auch eine Grundsatzerklärung, eine Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie ein geeignetes Beschwerdeverfahren beinhalten.
Durch die Prüf- und Berichtspflichten entstehen unternehmensseitig neue Kosten und Organisationsaufwendungen. Dass diese zur Belastung werden, belegen 96 Prozent (Bürokratieaufwand) und 74 Prozent (Kosten) der befragten Unternehmen. Weiterhin Sorge bereiten der Wirtschaft auch Haftungsrisiken und die Rechtsunsicherheit. Es gilt zwar das Prinzip der Bemühenspflicht, die Auslegung dieser ist jedoch nicht klar. Jedes zweite Unternehmen bemängelt darüber hinaus die unternehmerischen Kontrollmöglichkeiten durch Intransparenz in der Lieferkette. Dabei wären Hilfsmittel zur Überprüfung der Geschäftspartner wünschenswert, um Lieferketten sichtbar abzubilden.

Unterstützungsbedarf der NRW-Wirtschaft

Die Aufgabenpakete aus dem Gesetz in die Praxis umzusetzen, ist Aufgabe der Unternehmen. Durch die Mehrbelastung der Unternehmen und weiterhin offene Fragen bei Rechtslage und Haftung ist die Wirtschaft auf Unterstützung angewiesen.
23 Prozent der Unternehmen würde es helfen, wenn Negativlisten über Zulieferer zur Verfügung gestellt würden. Bei der Überprüfung von Zulieferern im Ausland wünschen sich 21 Prozent externe Unterstützung. Ein simples, aber hilfreiches Mittel wären Muster-Textbausteine für einen Code of Conduct, die gerade KMU mit wenig personellen Kapazitäten zugutekommen würden. Auf KMU zugeschnittene Förderprogramme, aber auch die Unterstützung bei der Einführung eines Risikomanagements für die Risikoanalyse, zählen zu den am häufigsten benannten Unterstützungsmaßnahmen von Unternehmen.

Lieferkettenrichtline auf EU-Ebene

Mit einer EU-Richtlinie über Sorgfaltspflichten von Unternehmen verfolgt die EU – ähnlich wie der deutsche Gesetzgeber mit dem LkSG – das Ziel, Menschenrechts- und Umweltaspekte in der Lieferkette zu standardisieren. Rund 13.000 Gesellschaften in der EU bzw. 4.000 aus Drittstaaten sollen erfasst werden.
Die Richtlinien-Entwürfe sehen teils deutlich strengere Regeln als das LkSG vor, wie etwa eine Erweiterung des Adressatenkreises der Unternehmen, die Ausdehnung der Sorgfaltspflichten auf die Wertschöpfungs- / Aktivitätskette, die zivilrechtliche Haftung für Pflichtenverletzungen und eine erweiterte Schutzgüterliste. Die Richtlinie wird frühestens Mitte 2023 mit einer Umsetzungsfrist für die EU-Mitgliedstaaten verabschiedet.

Mehr Maßnahmen zur Risikominimierung in der Lieferkette

Den Herausforderungen versuchen Unternehmen bestmöglich entgegenzuwirken. Mehr als jedes dritte Unternehmen führt beispielsweise eine Risikoanalyse durch. Auch Verhaltenskodizes als Bestandteile im Lieferantenvertrag sind ein gängiges Mittel, um sich gegen Verstöße abzusichern. Mit Schulungen von Mitarbeitern, der stärkeren Beachtung von Zertifikaten und Audits bei Zulieferern sowie generell der stärkeren Zusammenarbeit mit den Zulieferern möchten viele Unternehmen etwaige Sorgfaltspflichtenverletzungen verringern.


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