IHK NRW
EU-Verpackungsverordnung: Unternehmen brauchen Klarheit statt zusätzlicher Bürokratie
Die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) soll die Kreislaufwirtschaft stärken und für einheitliche Regeln in Europa sorgen. Für Unternehmen bedeutet die Umsetzung derzeit jedoch vor allem eines: zusätzliche Pflichten, wachsenden Verwaltungsaufwand und erheblichen Klärungsbedarf.
Betroffen sind dabei nicht nur Verpackungshersteller. Die neuen Vorgaben reichen weit in die Liefer- und Vertriebsketten hinein und betreffen zahlreiche Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen, importieren oder vertreiben. Je nachdem, welche Rolle ein Unternehmen einnimmt, gelten unterschiedliche Pflichten. Für Unternehmen ist teilweise bereits die Frage komplex, welche Anforderungen sie im konkreten Fall erfüllen müssen. Dazu zählen unter anderem neue Nachweis- und Dokumentationspflichten wie Konformitätserklärungen für Verpackungen.
„Die Unternehmen wollen ihren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten. Was ihnen fehlt, sind keine weiteren Formulare, sondern klare und praktikable Regeln. Der erhebliche Aufwand zur Klärung von Zuständigkeiten und Pflichten zeigt, dass bei der Umsetzung dringend nachgebessert werden muss“, betont Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer von IHK NRW.
Wie schnell aus gut gemeinten Vorgaben bürokratischer Aufwand entstehen kann, zeigt sich beim grenzüberschreitenden Versand. Unternehmen, die verpackte Produkte direkt an Endnutzer in einem anderen EU-Mitgliedstaat liefern, können dort zusätzlichen Registrierungs- und Vertretungspflichten unterliegen. In bestimmten Fällen gehört dazu auch die Benennung eines Bevollmächtigten vor Ort für die erweiterte Herstellerverantwortung. Solche Anforderungen können insbesondere bei kleineren oder nur gelegentlichen grenzüberschreitenden Geschäften unverhältnismäßig ins Gewicht fallen.
„Der europäische Binnenmarkt lebt davon, dass Unternehmen möglichst einfach grenzüberschreitend handeln können. Zusätzliche Registrierungs- und Vertretungspflichten beim Versand in andere Mitgliedstaaten schaffen gerade für kleinere Unternehmen unnötige Hürden. Europäische Regeln müssen den Binnenmarkt stärken und dürfen Unternehmen nicht davon abhalten, Kunden in anderen EU-Ländern zu beliefern“, so Mittelstädt.
Aus Sicht von IHK NRW muss die weitere Umsetzung deshalb konsequent auf Praxistauglichkeit und Verhältnismäßigkeit ausgerichtet werden. Bestehende Nachweise sollten genutzt, Doppelmeldungen vermieden und Vorgaben europaweit möglichst einheitlich gestaltet werden. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen braucht es einfache Verfahren, klare Verantwortlichkeiten und Lösungen, die den tatsächlichen Umfang ihrer Geschäftstätigkeit berücksichtigen.
„Die Ziele der Kreislaufwirtschaft sind richtig. Sie können aber nur erreicht werden, wenn die Regeln von den Unternehmen im Alltag tatsächlich umgesetzt werden können. Andernfalls drohen steigende Kosten, mehr Bürokratie und am Ende sinkende Akzeptanz für die europäische Umweltpolitik“, führt der Hauptgeschäftsführer von IHK NRW abschließend aus.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.ihk-nrw.de/ppwr