IHK NRW

EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Aktueller Stand und Umsetzung

Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR). Sie soll Verpackungsabfälle reduzieren, die Kreislaufwirtschaft stärken und die Anforderungen an Verpackungen im europäischen Binnenmarkt stärker vereinheitlichen.
Für Unternehmen bringt die PPWR neue Vorgaben unter anderem zu Verpackungen, Dokumentation, Registrierung und erweiterter Herstellerverantwortung und stellt sie vor zusätzliche Anforderungen. Gleichzeitig werden einzelne Regelungen auf europäischer und nationaler Ebene weiter konkretisiert.
IHK NRW unterstützt die Ziele der europäischen Kreislaufwirtschaft und den Ansatz, Verpackungsabfälle zu reduzieren und Ressourcen stärker im Kreislauf zu führen. Entscheidend ist, dass die weitere Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung praxistauglich und verhältnismäßig ausgestaltet wird.
Bestehende Nachweise sollten genutzt, Doppelmeldungen vermieden und Vorgaben europaweit möglichst einheitlich gestaltet werden. Unternehmen benötigen klare Verantwortlichkeiten und verlässliche Verfahren. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen müssen die Anforderungen mit vertretbarem administrativem Aufwand umsetzbar bleiben.
Aus Sicht von IHK NRW stehen insbesondere folgende Punkte im Fokus:
  • Klare Verantwortlichkeiten und Rechtssicherheit schaffen: Unternehmen müssen nachvollziehen können, welche Anforderungen für sie gelten und welche Verantwortlichkeiten sie übernehmen. Klare Vorgaben und frühzeitig verfügbare Informationen sind eine wesentliche Voraussetzung für eine rechtssichere und praktikable Umsetzung.
  • Bestehende Nachweise nutzen und Doppelmeldungen vermeiden: Neue Dokumentations-, Nachweis- und Registrierungspflichten sollten an bestehende Verfahren anknüpfen. Parallelstrukturen und doppelte Meldungen verursachen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, ohne einen entsprechenden Mehrwert zu schaffen.
  • Vorgaben europaweit möglichst einheitlich gestalten: Die PPWR soll zu stärker harmonisierten Anforderungen im europäischen Binnenmarkt beitragen. Bei der weiteren Ausgestaltung sollten deshalb unterschiedliche nationale Verfahren und zusätzliche Sonderregelungen möglichst vermieden werden. Einheitliche und standardisierte Vorgaben erleichtern insbesondere grenzüberschreitend tätigen Unternehmen die Umsetzung.
  • Verhältnismäßige Lösungen für den Mittelstand schaffen: Gerade kleine und mittlere Unternehmen verfügen nur über begrenzte Ressourcen für zusätzliche regulatorische Anforderungen. Verfahren sollten deshalb einfach und praktikabel ausgestaltet sein und den tatsächlichen Umfang der Geschäftstätigkeit berücksichtigen.

Aktuelles von IHK NRW

Erweiterte Herstellerverantwortung in Europa

Die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist Teil der EU-Verpackungsverordnung PPWR. Das Außenwirtschaftsportal NRW bündelt Informationen zu den Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung in europäischen Märkten.

Weitere Umsetzung auf EU-Ebene

Auch nach dem Anwendungsbeginn werden einzelne Vorgaben der PPWR auf europäischer Ebene weiter konkretisiert. Dazu gehören insbesondere die Anforderungen an die nationalen Herstellerregister sowie die zugehörigen Registrierungs- und Meldeverfahren.
Die Konsultation der Europäischen Kommission zum Entwurf der entsprechenden Durchführungsverordnung wurde im September 2026 abgeschlossen. Der Durchführungsrechtsakt liegt bislang weiterhin als Entwurf vor.
Parallel hat die Europäische Kommission ihre FAQ zur PPWR erweitert. Sie behandeln zahlreiche praktische Fragen, unter anderem zu Herstellerrollen, Transport- und Markenverpackungen, Konformitätsnachweisen, Importen sowie zum Umgang mit Bestandsware.

Aktuelles von der DIHK

(13.10.2026) Die DIHK wirbt für eine praxisgerechtere Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR). Zahlreiche Rückmeldungen aus den Unternehmen haben laut DIHK gezeigt, dass in den betroffenen Branchen auch zwei Monate nach Inkrafttreten der PPWR noch große Unsicherheiten bestehen. Die DIHK hat daher ein Maßnahmenpapier mit konkrete Maßnahmen für eine praxistaugliche Reform der EU-Verpackungsverordnung entwickelt.