Grundsteuerreform führt zum befürchteten Belastungsflickenteppich

Differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B verstärken Standortnachteile für die gewerbliche Wirtschaft in NRW. Die Grundsteuerreform und die Einführung differenzierter Hebesätze bei der Grundsteuer B, in zahlreichen Kommunen in Nordrhein-Westfalen, verschärfen die steuerlichen Standortnachteile heimischer Unternehmen gegenüber dem Bundesvergleich. Schon im Jahr 2024 lag der durchschnittlich gewogene Hebesatz der Grundsteuer B in NRW mit 632 Prozent deutlich über dem Bundesdurchschnitt (568 Prozent). (DIHK)
Nach der Einführung differenzierter Hebesätze für die Grundsteuer B für Wohnen und Gewerbe sind die Hebesätze in NRW im Jahr 2025 nochmals deutlich angestiegen. Damit lässt NRW die anderen Bundesländer immer weiter hinter sich.
„Mit differenzierten Hebesätzen wird die Grundlage geschaffen, die Grundsteuer einseitig für die bereits hoch belasteten heimischen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu erhöhen“, hebt Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer von IHK NRW, hervor. „Diese Form der Sonderbesteuerung zementiert und verstärkt aus IHK-Sicht den steuerlichen Standortnachteil, den die heimische Wirtschaft im Hochsteuerland NRW sowieso schon hat. Haushaltsdefizite der Kommunen sollten nicht über hohe Hebesätze der Grundsteuer B an die Unternehmen verlagert werden.“
Zur Jahresmitte 2025 reichen die Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer B für Gewerbe in NRW nunmehr von 238 Prozent in Verl bis mittlerweile zu einer Höhe von 2020 Prozent in Altena. Auf Platz 2 und Platz 3 der Höchstsätze liegen Bergneustadt (2000 Prozent) und Witten (1896 Prozent). Bei den Großstädten sind die Spitzenreiter die Städte Duisburg (1469), Gelsenkirchen (1397), Oberhausen (1389), Hamm (1338), Essen (1290), Dortmund (1245), Bochum (1190), Bottrop (1163) und Remscheid (1058).
Im Jahr 2025 fast 30 Prozent aller Kommunen in NRW auf gesplittete Hebesätze. In knapp 37 Prozent dieser Kommunen liegt der Hebesatz für Nicht-Wohngrundstücke über dem empfohlenen Maß zur Aufkommensneutralität.
Trotz der Hebesätze über 2.000 Punkten fehlt Klarheit darüber, welche steuerliche Belastungswir-kungen im konkreten Fall tatsächlich anfallen, da sich die Grundsteuermessbeträge grundlegend geändert haben. Im Ergebnis geht damit eine transparente und nachvollziehbare steuerliche Belastung verloren, die aber ein entscheidendes Ansiedlungs- und Standortargument für viele Unternehmen im internationalen Wettbewerb ist.
Kommunen mit gesplitteten Hebesätzen belasten gewerbliche Grundstücke stärker als solche mit einheitlichen Hebesätzen. Entstanden ist jetzt ein steuerlicher Flickenteppich aus einheitlichen und differenzierten Hebesätzen unterschiedlicher Höhen in den Städten und Gemeinden. Für Unternehmen entsteht dadurch eine erhebliche Intransparenz hinsichtlich ihrer künftigen Steuerbelastung. Aufgrund der kurzen Umsetzungsfristen und technischen Herausforderungen für das Jahr 2025 ist davon auszugehen, dass nach der Kommunalwahl weitere Städte und Gemeinden nachziehen und ebenfalls gesplittete Hebesätze einführen werden.
IHK NRW fordert daher, dass Kommunen auf die Einführung gesplitteter Hebesätze verzichten. Nach der Umsetzung der angekündigten finanziellen Entlastungen der Kommunen auf Landesebene sollte zu einheitlichen Hebesätzen zurückgekehrt werden. Gleichzeitig sollte die Grunderwerbsteuer gesenkt werden, um die Baukonjunktur zu unterstützen, Investitionen zu fördern und so die kommunale Einnahmebasis langfristig zu stärken.
„Eine transparente, wachstumsfreundliche Steuerpolitik bleibt entscheidend für die wirtschaftliche Zukunft des Standorts Nordrhein-Westfalen“, so Mittelstädt abschließend.

Das Positionspapier von IHK NRW zur Kommunalfinanzierung zur Kommunalwahl 2025 finden Sie hier.