23.09.2024
IHK-Umfrage zu CBAM: IHK NRW sieht dringenden Überarbeitungsbedarf
Geringe Praxistauglichkeit der Berichtspflichten und schwindende Wettbewerbsfähigkeit bleiben größte Sorgen der Unternehmen
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll künftig das EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) ergänzen und sicherstellen, dass Importe aus Drittländern den gleichen Emissionspreisen unterliegen wie Produkte aus der EU. Ziel ist es, die Verlagerung CO₂-intensiver Produktion ins Ausland zu verhindern und den Wettbewerb fairer zu gestalten.
Seit Ende 2023 müssen Unternehmen vierteljährlich die Emissionen ihrer Importe aus Drittstaaten melden. Ralf Stoffels, Präsident von IHK NRW, kritisiert jedoch die aktuelle Umsetzung: „Unsere Unternehmen leiden unter der komplizierten Berichtspflicht und sind gegenüber Drittländern benachteiligt.“
Laut einer landesweiten Umfrage der Industrie- und Handelskammern aus NRW haben 91 Prozent der Unternehmen Schwierigkeiten, die nötigen Emissionsdaten von Zulieferern zu erhalten. Zudem fühlen sich nur sieben Prozent ausreichend durch die offiziellen Stellen informiert. Bis Juli 2024 konnten Unternehmen bei der Angabe der Emissionen auf Schätzwerte zurückgreifen. Die Unternehmen fordern eine Verlängerung der Nutzung der Schätzwerte und eine Reduzierung der Bürokratie.
Der IHK NRW Präsident verlangt daher klare Nachbesserungen der CBAM-Regelungen, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu sichern und die Verlagerung von Produktion ins Nicht-EU-Ausland zu vermeiden.
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