IHK-Umfrage
IHK-Umfrage zum europäischen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)
CBAM-Bürokratie lastet zunehmend auf KMUs
Der europäische CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist ein wesentliches Instrument der EU-Klimapolitik, das jedoch auch eine erhebliche Zunahme an Anforderungen für die Wirtschaft mit sich bringt. Ziel von CBAM ist es, den CO2-Ausstoß zu verringern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, indem auf Importe emissionsintensiver Waren eine CO2-Abgabe erhoben wird.
Um die Auswirkungen von CBAM auf die nordrhein-westfälische Wirtschaft aufzuzeigen, haben die Industrie- und Handelskammern aus NRW eine Umfrage im Zeitraum 12.08. bis 31.08.2024 durchgeführt, mit folgenden Ergebnissen.
Herausforderungen bei der Berichtspflicht
Die CBAM-Regelung erfordert von den Unternehmen, die die betroffenen Güter importieren, die Dokumentation der bei Herstellung angefallen Emissionen. Genau darin sehen 91 Prozent der Befragten eines der Hauptprobleme. So gestaltet sich die Informationsbeschaffung bei Zulieferern aus Drittstaaten schwierig. Schwierigkeiten ergeben sich durch die mangelnde Kenntnis oder Bereitschaft der Lieferanten, die erforderlichen Daten bereitzustellen. Bis Juli 2024 konnten Unternehmen auf Schätzwerte bei der Angabe der Emissionswerte zurückgreifen. Seit August gibt es diese Ausweichmöglichkeit nicht mehr. Unternehmen befürchten, dass sich der ohnehin schon hohe zeitliche Aufwand mit der Verwendung von Echtdaten nochmals erhöhen wird.
Praktische Probleme zeigen sich für 46 Prozent der Unternehmen auch in der Bedienung des Meldeportals. Zudem fühlen sich nur sieben Prozent durch die offiziellen Stellen ausreichend und präzise genug informiert, um der Erstellung der Berichte fachgerecht nachzukommen.
Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen nennt weitere Herausforderungen: 59 Prozent verfügen nicht über ausreichende personelle oder zeitliche Ressourcen, um die umfangreichen Berichtspflichten fristgerecht zu erfüllen. Teilweise nimmt die Berichterstattung, je nach Anzahl der CBAM-Importe, Stunden bis hin zu einigen Tagen in Anspruch. Die enorme Bürokratielast stellt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die oftmals nicht über die notwendigen Kapazitäten verfügen, eine Herausforderung dar
Auch bemängeln 55 Prozent den Umfang der Berichte und den hohen Aufwand für betroffene Produktionsmengen (53 Prozent). Denn bereits ab einem Warenwert von 150 Euro pro Sendung werden Unternehmen zur Erstellung der CBAM-Berichte verpflichtet. Einige Unternehmen fordern daher eine Anhebung der Freigrenze oder die Einführung von Freimengen.
Überwiegend gleichbleibende Lieferantenstruktur trotz CBAM-Auflagen
67 Prozent der Unternehmen ziehen es nicht in Erwägung, aufgrund von CBAM ihre Lieferketten zu Lieferanten innerhalb der EU zu verlagern: Für 56 Prozent ist eine solche Verlagerung für die betroffenen CBAM-Waren nicht machbar. 11 Prozent finden den CBAM-Aufwand akzeptabel, sodass sie keinen Anlass sehen, ihre Lieferanten zu ersetzen.
China ist nicht nur NRWs größter Importpartner außerhalb der EU, sondern auch ein wesentliches Importland für CBAM-Waren, gefolgt von dem Vereinigten Königreich, der Türkei, Indien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Über die Umfrage
Die Industrie- und Handelskammern aus NRW haben ihre Mitgliedsunternehmen zum Umgang mit dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) befragt, mit Fokus auf die Umsetzbarkeit der Berichtspflichten. Umfragezeitraum: 12.08.2024 bis 31.08.2024. An der Umfrage beteiligten sich 424 Unternehmen aus verschiedenen Branchen, davon knapp zwei Drittel kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeitende.
Zu den Umfrageergebnissen gelangen Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 446 KB).
Wer ist von CBAM betroffen?
Alle Unternehmen in der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Strom, Düngemittel, Wasserstoff, bestimmte Vorprodukte sowie einige vor- und nachgelagerte Produkte - in reiner oder verarbeiteter Form - aus Nicht-EU-Ländern importieren, fallen unter die CBAM-Regelungen.