IHK NRW
Härtefallhilfe zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen startet am 21. März 2023
Seit einigen Wochen hat sich die Lage an den Energiemärkten etwas entspannt, dennoch stehen einige Unternehmen vor finanziellen Mehrbelastungen und existentiellen Problemen.
Ab dem 21. März 2023, können nun kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige und landwirtschaftliche Betriebe, mit hohen Energiepreissteigerungen, Unterstützung durch das Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen. Ziel ist, existenzbedrohte Unternehmen in ihren Betriebsaufgaben zu unterstützen und einen Arbeitsplatzabbau zu verhindern.
Hierzu übernimmt die NRW.BANK, als Förderbank des Landes, die Prüfung und Bewilligung der Anträge.
Schon jetzt können Unternehmen unter: www.wirtschaft.nrw/haertefallhilfe-kmu-energie das elektronische Antragsportal einsehen und weitere Detailfragen klären. Im digitalen Antragsverfahren müssen Betriebe nur unbedingt notwendige Angaben zur rechtssicheren Überprüfung und Erfolgskontrolle machen. Für die Härtefallhilfen stehen 100 Millionen Euro Landesmittel sowie 200 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung.
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
informiert auf seinen Seiten zur digitalen Antragsstellung des Drei-Stufen-Programms.
Zur Feststellung besonderer Härten im Einzelfall hat das Land Nordrhein-Westfalen bereits im Februar eine Härtefallkommission eingerichtet. Beteiligt sind die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und der Verband Freier Berufe.
Nähere Informationen zur Antragsstellung finden Sie hier:
Zum Antragsformular:
Das Antragsportal der Härtehilfe KMU Energie finden Sie hier: www.nrwbank./haertefallhilfe
Weitere Informationen zur Antragsstellung unter:
IHK NRW ist der Zusammenschluss der 16 Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. IHK NRW vertritt die Gesamtheit der IHKs in NRW gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie den für die Kammerarbeit wichtigen Behörden und Organisationen.