Corona: Aktuelle Entwicklungen

Informationen und Hilfsangebote der IHKs in NRW zum Coronavirus

​​​​​Ansprechpartner:innen bei den IHKs vor Ort

Sie wissen nicht, welche IHK für Sie zuständig ist? Dann finden Sie Ihre Ansprechpartner über den IHK Finder:  https://www.ihk.de/#ihk-finder

Härtefallhilfen, Überbrückungshilfen, Neustarthilfen, Soforthilfen

  • Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus: Die Laufzeit wurde verlängert. Alle Informationen finden Sie hier.
  • Härtefallhilfen unterstützen Unternehmen, die in Folge der Corona-Pandemie in Not geraten sind, oder bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes nicht greifen. Weitere Informationen: https://www.wirtschaft.nrw/haertefallhilfe-nrw
  • Überbrückungshilfe und Neustarthilfe: Hilfreiche Tipps und Informationen erhalten Sie in diesem Video.
  • Soforthilfen: Alle Informationen zur Soforthilfe 2020 und zum Rückmeldeverfahren erhalten Sie hier.

Kontaktstellen zur NRW-Soforthilfe 

  • Bezirksregierung Arnsberg: corona-soforthilfe@bra.nrw.de
  • Bezirksregierung Detmold: corona-soforthilfe@bezreg-detmold.nrw.de
  • Bezirksregierung Düsseldorf: corona-soforthilfe@brd.nrw.de, 0211 475 – 3434 (Mo. - Fr. von 08:00 bis 16:00 Uhr)
  • Bezirksregierung Köln: Corona-Soforthilfe@bezreg-koeln.nrw.de, 0221 147 2068 (Mo-Fr 8.30-15 Uhr)
  • Bezirksregierung Münster: info-soforthilfe@brms.nrw.de

Liquiditätssicherung: Welche weiteren Möglichkeiten für Unternehmen gibt es, um schnell an liquide Mittel zu kommen?

  • KfW-Kredite: Unternehmen, die im Zuge der Coronakrise in Schieflage geraten sind, können unter Umständen einen Kfw-Kredit erhalten um die Liquidität zu erhöhen oder laufende Kosten begleichen zu können.
  • Steuererleichterungen: Antragsformular und eine Kurzanleitung finden Sie direkt bei der Finanzverwaltung NRW
  • Die Bürgschaftsbank NRW unterstützt die Hausbanken bei der Finanzierung von kleinen bis mittleren Unternehmen und hat hier einen Leitfaden für Unternehmen zusammengestellt
  • Die NRW Bank berät Unternehmen, die von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind zu verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten. NRW.BANK-Service-Center: 0211 91741 4800
  • Online-Landkarte Wirtschaft digital: Finden Sie passende Unterstützungsangebote rund uim die Digitalisierung per Eingabe Ihrer PLZ in ihrer Nähe. Das Angebot reicht von lokalen Anlaufstellen, Best-Practice-Beispielen von Firmen bis hin zu Fördermittelprogrammen, die auf einer Landkarte angezeigt werden.

Impfen und Testen in Unternehmen

Impfen

Die genauen Vorgaben und Unterlagen für die Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis des Anspruchs auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus erhalten Sie  hier beim MAGS NRW.
Wirtschaft impft: Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft stellen unter  https://www.wirtschafttestetgegencorona.de/ Informationen und Leitfäden für Unternehmen, die testen und impfen möchten, bereit.

Testen

  • Welche Tests können zum Einsatz kommen? Wie unterscheiden sich die Tests? Was passiert, wenn Tests nicht rechtzeitig oder in ausreichendem Umfang beschafft werden können? Wer trägt die Kosten? Diese und viele weitere Fragen beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
  • Gemeinsam Verantwortung übernehmen auch in den Unternehmen. Regelmäßige Tests können dazu beitragen Infektionsketten schnell zu unterbrechen. Hilfreiche Informationen gibt es unter: https://www.wirtschafttestetgegencorona.de/
  • Hersteller, Händler und sonstige Unternehmen, bei denen Sie Tests, Masken, Desinfektionsmittel und weiteres Schutzmaterial erhalten können, finden Sie unter: https://protectx.online/
  • Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests): Das BfArM hat die ersten Sonderzulassungen nach §11 Absatz 1 Medizinproduktegesetz (MPG) von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 erteilt. Weitere Informationen zur rechtlichen Grundlage und den dabei geprüften Anforderungen finden Sie unter:https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html

Aktuelle Regelungen und Kontaktstellen

Bundeswirtschaftsministerium

Das Bundeswirtschaftsministerium stellt unter  https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html Informationen zu den Corona-Auswirkungen für Unternehmen sowie Hotlines zu den Bundesministerien bereit.

Robert-Koch-Institut

Beim Robert Koch-Institut gibt es eine Liste von  Fragen und Antworten sowie  aktuelle Informationen zum neuartigen Coronavirus.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Auch die  Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hält auf ihrer Website Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Virus bereit.

Gesundheitsämter NRW

Außerdem finden Sie in der Regel weitere Informationen auf der Website des Landesgesundheitsamtes oder des  Landesministeriums für Gesundheit.

Kurzarbeitergeld

Betriebe können Kurzarbeitergeld unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 24 Monate lang erhalten. Bei Unterbrechungen der Kurzarbeit von 3 zusammenhängenden Monaten oder länger beginnt eine neue Bezugsdauer. Informationen unter:  www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.

FAQ

Die wichtigsten Fragen zum Kurzarbeitergeld finden Unternehmen in diesem FAQ:  https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld#1478910157629

Kontakt

Hotline: Arbeitgeber erreichen die Agenturen für Arbeit in Nordrhein-Westfalen montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr telefonisch unter 0800 45555 20. Weitere Informationen zu dem Thema Kurzarbeiter sind zu finden unter   www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.

Antrag

Die  Kurzarbeit-App der Bundesagentur für Arbeit unterstützt dabei, Unterlagen zum Kurzarbeitergeld an die zuständige Agentur für Arbeit zu versenden – ohne vorherige Anmeldung. Kostenfrei im Google-Play-Store oder im App Store. Kurzarbeit kann auch online angezeigt und abgerechnet werden. In  diesem Video erfahren Sie, wie Sie den Antrag inklusive der Abrechnungsliste online stellen können.
Außerdem stellt sie hier ein übersichtliches  Merkblatt zum Kurzarbeitergeld zur Verfügung.

Voraussetzungen

Die  Bundesagentur für Arbeit erklärt die Voraussetzungen und das Verfahren zum Kurzarbeitergeld auf ihrer Website in zwei kurzen Videos: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video
Weitere aktuelle Informationen der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit finden Sie unter:  https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nrw/corona-infos

Brancheninformationen, Aushänge, Vorsorge 

Infografiken und Aushänge

Weitere hilfreiche Informationen zum Coronavirus und möglichen Maßnahmen für Unternehmen:
  1. Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Bundesamt für Bevölkerungsschutz
  2. Notfallplan - Was tun, wenn der Chef ausfällt?
  3. Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
  4. Der Zoll informiert zum Coronavirus bei importierten Waren
  5. Auswirkungen auf die Wirtschaft: Zahlen, Daten, Fakten
  6. Länderspezifische Auswirkungen, Reise- und Frachtbeschränkungen Informationen über Reise- und Frachtbeschränkungen, aktuelle Meldungen, Infos über weitere betroffene Länder u. v. m.

Tätigkeitsverbot, Verdienstausfall, Quarantäne

Welche Vorsorgemaßnahmen sind im Unternehmen sinnvoll?

Die  Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt grundsätzlich die Einhaltung der Hygieneregeln, die auch für den Schutz vor der Grippe gelten:
  • Händeschütteln vermeiden
  • Regelmäßiges und gründliches Hände waschen
  • Hände aus dem Gesicht fernhalten
  • Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge
  • Im Krankheitsfall Abstand halten
  • Geschlossene Räume regelmäßig lüften
Eine weitere Möglichkeit ist, je nach den betrieblichen Möglichkeiten das Arbeiten im Home Office zu ermöglichen. Anstelle von Dienstreisen können womöglich auch Videokonferenzen oder Telefonkonferenzen durchgeführt werden. Darüber hinaus hat die DGUV 10 Tipps für eine  Betriebliche Pandemieplanung veröffentlicht. Diese beziehen sich allerdings nicht speziell auf das Corona-Virus.

Wer zahlt den Lohn, wenn meine Mitarbeitenden unter Quarantäne gestellt werden?

Das Gesundheitsamt kann nach  § 29 und  § 30  Infektionsschutzgesetz Menschen unter Quarantäne stellen. Wenn der Betroffene krank ist, gelten die Regeln für eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diejenigen, die ohne Krankheit vorsorglich unter Quarantäne stehen, haben per Gesetz einen Anspruch auf Verdienstausfall in Höhe ihres Nettoeentgeltes. Den übernimmt zunächst der Arbeitgeber; innerhalb von drei Monaten kann er nach  § 56 Infektionsschutzgesetz einen Antrag auf Erstattung der ausgezahlten Beträge stellen.
Der  Landschaftsverband Rheinland informiert auf seiner Website zum Verdienstausfall von Arbeitnehmern im Falle von COVID-19 und hat eine Servicehotline (0221 809-5444) eingerichtet.

Kann ich auch als Selbstständiger wegen einer angeordneten Quarantäne Entschädigung erhalten?

Selbstständige, deren Betrieb oder Praxis während einer angeordneten Quarantäne ruht, können nach  § 56 Infektionsschutzgesetz bei der  zuständigen Behörde einen "Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang" beantragen.