IHK NRW

Neue Abschlussbezeichnung: Mit der Höheren Berufsbildung zum Bachelor und Master Professional

‚Wer Bachelor oder Master werden möchte, muss studieren.‘ So lautete bisher das Credo. Dabei sind die Abschlüsse der Höheren Berufsbildung (z.B. Industriemeister, Fachwirt oder Betriebswirt) schon lange mit den akademischen Titeln gleichwertig. Doch das wusste bisher so gut wie niemand.
Das ändert sich nun. Die Bundesregierung hat mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes im Januar 2020 die Fortbildungsstufen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ eingeführt. Etwa ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurden nun endlich auch die ersten Prüfungsverordnungen mit der neuen Abschlussbezeichnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wer sich fortan etwa in Bilanzbuchhaltung weiterbilden lässt, darf sich auch Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung nennen. Wer geprüfter Betriebswirt wird, trägt gleichzeitig den Titel Master Professional in Business Management. Robert Schweizog, Geschäftsführer Bildung bei IHK NRW: „Für die Absolventen der Höheren Berufsbildung sind das gute Nachrichten. Nun wird auf den ersten Blick deutlich, welch hohes Bildungslevel sie erreicht haben.“ Bisher sei der Nachweis über die Einstufung des Abschlusses im sogenannten Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) eher umständlich gewesen.
Neben den Bilanzbuchhaltern können ab sofort auch Medienfachwirte, Fachwirte für Einkauf, Industriemeister der Fachrichtung Printmedien und Meister für Veranstaltungstechnik die zusätzliche Abschlussbezeichnung Bachelor Professional erwerben. Für Klaus Bourdick, bildungspolitischer Sprecher von IHK NRW, kann das nur ein Anfang sein: „Wir prüfen in NRW jedes Jahr circa 10.000 Teilnehmer in mehr als 80 verschiedenen Qualifikationsprofilen der Höheren Berufsbildung. Es wäre wünschenswert, dass all diese Absolventen so bald wie möglich auch den Professional-Titel in der Abschlussbezeichnung tragen dürfen. So macht schon die Abschlussurkunde klar: Berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig.“ Hierfür seien laut Bourdick aber noch Beschlüsse der jeweiligen Sozialpartner, die für die Neuregelung dieser Weiterbildungsprofile zuständig sind, notwendig.
Weitere Informationen zur Höheren Berufsbildung und dem Weg zum Bachelor und Master Professional gibt es unter: https://www.ihk-nrw.de/masterplan
Die zukünftigen Absolventinnen und Absolventen der folgenden Fortbildungsabschlüsse sind die ersten, die den Titel des „Bachelor Professional“ bzw. „Master Professional“ führen dürfen:
  • Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
  • Geprüfter Fachwirt für Einkauf und Geprüfte Fachwirtin für Einkauf – Bachelor Professional in Procurement
  • Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung – Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung
  • Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Printmedien oder Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Printmedien – Bachelor Professional in Print
  • Geprüfter Medienfachwirt oder Geprüfte Medienfachwirtin – Bachelor Professional in Media
  • Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik oder Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik – Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik
  • Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz oder Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz – Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz
  • Geprüfter Restaurator im Handwerk oder Geprüfte Restauratorin im Handwerk – Master Professional für Restaurierung im Handwerk
IHK NRW ist der Zusammenschluss der 16 Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. IHK NRW vertritt die Gesamtheit der IHKs in NRW gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie den für die Kammerarbeit wichtigen Behörden und Organisationen.