Lieferkettengesetz 2023: Was Unternehmen jetzt unbedingt vorbereiten müssen
Veranstaltungsdetails
Am 1. Januar 2023 wird das neue deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft treten. Zwar sind zunächst nur Großunternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigte betroffen, dennoch werden die Vorschriften auch Folgen für kleine und mittelständische Zulieferer mit bis zu 3.000 Beschäftigte haben. Das bedeutet: Unternehmen, die an große Unternehmen liefern, tragen in Zukunft ebenfalls eine klare Verantwortung bezüglich der Lieferkette und den damit verbundenen Mehraufwand für Reporting und Tracking. Was kommt auf Ihr Unternehmen zu? Wie können Sie sich sinnvoll vorbereiten? Wir sprechen am 29. November 2022 mit direkt und indirekt betroffenen Unternehmen. Wie setzen Großunternehmen das Gesetz um und was bedeutet das für deren Zulieferer? Experten und Unternehmen, zeigen rechtliche Aspekte auf und geben Praxistipps aus unterschiedlichen Perspektiven.
Die Veranstaltung ist ein landesweites Angebot der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld in Kooperation mit IHK NRW - Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen.
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Veranstalter
Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld
0521 554-220