Informationen für Gründungsinteressierte

Eine Gründung ist ein langer Prozess mit vielen Faktoren, die berücksichtigt werden müssen. Sie möchten sich zu Ihrer Gründungsidee beraten lassen? Nutzen Sie folgende Themen für weitere Informationen:

Beratungsarten

Abhängig von Ihrer Gründungsidee können Sie zwischen den folgenden Beratungsarten wählen:

Neugründung / Beteiligung

Bei einer Neugründungs- und Beteiligungsberatung haben Sie die Möglichkeit eine Förderung für bis zu sechs Beratungstagen innerhalb eines Jahres ab Antragstellung zu erhalten. Dabei wird der pauschale Beratungstagewerksatz in Höhe von 1.020 Euro zu 50 Prozent gefördert, was einer Förderung von 510 Euro entspricht. Personen, die Bürgergeld empfangen und ein neues Kleinstunternehmen gründen möchten, können eine Förderung in Höhe von 80% bzw. 816 Euro erhalten. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Stunden Beratungstätigkeit. Wenn Sie also sechs Beratungstage in Anspruch nehmen, beträgt die Förderung insgesamt 3.060 Euro (bzw. 4.896 Euro).

Übernahme

Im Fall einer Übernahmeberatung, die in der Regel mehr Beratungsaufwand erfordert, können bis zu acht Beratungstage innerhalb eines Jahres gefördert werden. Die Höhe der Förderung beträgt generell 50%. Das bedeutet, dass Sie bei acht Beratungstagen 4.080 Euro erhalten.

Übergang vom Nebenerwerb zum Haupterwerb

Falls Sie beabsichtigen, Ihr Kleinstunternehmen vom Nebenerwerb in den Haupterwerb zu überführen, kann die Beratung hierzu mit bis zu vier Tagen und 50 % gefördert werden. Bei einer Beratungsdauer von vier Tagen beträgt die Förderung somit 2.040 Euro.

Zirkelberatung

Bei einer Kleingründung bietet sich die sogenannte Zirkelberatung an. Besonders Kleingründer:innen mangelt es oft an Erfahrung. Sie benötigen gute und professionelle Beratung, um sicher in die Selbstständigkeit zu starten. Das übersteigt oft ihre finanziellen Möglichkeiten. Die Zirkelberatung ist eine kombinierte Gruppen- und Einzelberatung (jeweils 50 Prozent) an der zwischen drei bis sechs Personen teilnehmen. Dabei wird pro Person maximal ein Beratungstag gefördert. Im Anschluss an die Zirkelberatung können bei Bedarf weitere Beratungstage für eine Neugründungs- bzw. Übernahmeberatung in Anspruch genommen werden.
Auch für die Zirkelberatung gelten die oben genannten Förderkonditionen (50 Prozent/510 Euro). Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Bürgergeld beziehen, beträgt die Förderung 90 Prozent eines Beratungstages, dementsprechend 918 Euro.

Berater:innensuche

Aus Wettbewerbsgründen dürfen wir Ihnen keine Berater:innen empfehlen daher erfolgt die Beraterauswahl durch Sie. Auf der Suche nach einem geeigneten Berater bzw. geeigneten Beraterin ist zu beachten, dass es für Beratungsunternehmen keine formalen Vorgaben gibt, was bedeutet, dass Sie eine große Anzahl von sehr verschiedenen Beratungsunternehmen auf dem Markt vorfinden.
Erste Informationen können über Suchmaschinen im Internet, klassische Verzeichnisse oder Branchenbücher eingeholt werden. Verschiedene Datenbanken bieten zudem Unterstützung bei der Suche nach einem passenden Berater, ebenso wie die Websites von Beratungsverbänden wie z.B. die KMU-Berater und BDU . Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Auswahl handelt und diese Seiten keinen Gesamtüberblick über alle Berater:innen gewähren.
Zur Eingrenzung Ihrer Suche nach einer geeigneten Unternehmensberatung gibt es einige Unterscheidungsmerkmale:
  • Zielgruppenorientierung: Viele Beratungsunternehmen sind auf bestimmte Zielgruppen oder Branchen spezialisiert.
  • Spezialisierung auf betriebswirtschaftliche Themen: Einige Unternehmen fokussieren sich auf spezifische betriebswirtschaftliche Bereiche wie Marketing oder Finanzierung.
  • Methodisches Vorgehen: Die Vorgehensweise der Beratungsunternehmen kann stark variieren, daher ist es wichtig sicherzustellen, dass sie zu Ihren Bedürfnissen passen.
Die Auswahl und Kennenlernphase:
Sobald Ihre Recherche erste Ergebnisse liefert, empfiehlt es sich, maximal drei bis vier potenzielle Beratungsunternehmen näher zu betrachten. Fordern Sie Informationen zu Qualifikationen und Honorarvorstellungen des Beraters an und vereinbaren Sie unverbindliche Treffen, um sich persönlich kennenzulernen. Die Ablehnung eines kostenlosen Erstgesprächs seitens eines Beratungsunternehmens sollte als Ausschlusskriterium betrachtet werden, da gegenseitige Sympathie und Vertrauen ebenso wichtig sind wie fachliche Kompetenz, insbesondere bei langfristigen Beratungsprojekten. Sollten Sie einen geeigneten Berater bzw. geeignete Beraterin gefunden haben, fragen Sie Ihre:n Berater:in, ob er/sie mit dem BPW bereits Erfahrungen gesammelt hat, ob ihm/ihr die Förderung und die Voraussetzungen bekannt sind und ob er/sie als Berater:in bereits gelistet ist. Falls nicht, fragen Sie ihn/sie, ob er/sie sich als Berater:in beim BPW listen lassen würde. Alle Informationen zur Listung finden Sie hier.
Praktische Tipps:
Oftmals verwenden Berater:innen standardisierte Vertragsbedingungen. Es ist ratsam, diese sorgfältig zu prüfen oder von einem Spezialisten überprüfen zu lassen. Falls der Vertragsentwurf nicht Ihren Vorstellungen entspricht oder Unklarheiten bestehen, sollten Sie diese vor Vertragsabschluss klären und gegebenenfalls Änderungen vornehmen lassen.
Einige Berater:innen verlangen eine Vorauszahlung des Honorars. In solchen Fällen ist es besonders wichtig, dass die wesentlichen Punkte detailliert beschrieben sind und im Vertrag klar festgehalten werden.
Alle Schritte für Sie hier noch einmal kurz zusammengefasst:
  1. Klären Sie zunächst Ihre Erwartungen an den Berater oder die Beraterin.
  2. Präzisieren Sie den Beratungsbedarf und die Ziele so genau wie möglich.
  3. Nutzen Sie das erste Gespräch, das normalerweise kostenlos ist.
  4. Überprüfen Sie die Ausbildung und Qualifikationen des Beraters oder der Beraterin.
  5. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.
  6. Legen Sie den Inhalt des Auftrags so detailliert wie möglich im Vertrag fest.
  7. Stellen Sie sicher, dass der Berater oder die Beraterin erreichbar ist.
  8. Vergleichen Sie die Kosten verschiedener Beratungsoptionen.
  9. Vereinbaren Sie Termine für Berichterstattung und Fortschrittsberichte.

Antragstellung

Die Antragstellung im Beratungsprogramm Wirtschaft NRW erfolgt entweder online auf EFRE.NRW.Online oder in Papierform. Vorab ist ein persönliches Kontaktgespräch bei einer zugelassenen regionalen Anlaufstelle (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 245 KB)zu führen, an dem neben dem/der Antragsteller:in ein/e Vertreter:in der Anlaufstelle und der/die für die Beratung vorgesehene Berater:in teilnehmen. Der Antrag sowie das Beratungsprotokoll der Anlaufstelle werden an eine der zwischengeschalteten Stellen (weiter ZGS genannt) weitergeleitet. Dies sind die IBP IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH oder die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH, nur für Neugründungs- und Übernahmeberatungen im Handwerk, keine Zirkelberatung).
Die ZGS überprüft die Förderfähigkeit des Vorhabens und bei positivem Resultat erfolgt die Bewilligung der Fördermittel durch einen Zuwendungsbescheid. Anschließend muss ein Beratungsvertrag abgeschlossen werden und die Beratung kann danach im bewilligten Zeitraum durchgeführt werden.

Mittelabruf

Nach Abschluss der Beratung und nach vollständiger Bezahlung der Beraterrechnung erfolgt die Einreichung des Mittelabrufs zusammen mit den hierfür notwendigen Unterlagen an die ZGS. Hier werden die Unterlagen geprüft und anschließend erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
Nach ca. 12 Monaten versenden die ZGS zur Evaluation der Einzelmaßnahmen einen sogenannten “Ergebnisbogen”.

FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.