FAQ
FAQ
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Beratungsprogramm Wirtschaft NRW, sortiert nach Themengebieten.
Allgemein
Antragstellung
- Wie erfolgt die Antragstellung?
- Welche Aufgaben hat die Anlaufstelle?
- Welche Aufgaben haben die ZGS?
- Wie viele Beratungstage kann ich gefördert bekommen?
- Darf ich bereits vor der Antragstellung eine Gründung vornehmen?
- Können mehrere Gründer:innen zu einem Vorhaben eine Beratung in Anspruch nehmen?
- Ich möchte mich im Nebenerwerb selbstständig machen. Ist dies förderfähig?
- Ich bin bereits im Nebenerwerb selbstständig. Ist eine Beratung hinsichtlich einer Ausweitung zum Vollerwerb förderfähig?
- Förderung bei weniger Tagewerke
- Was ist eine Zirkelberatung?
- Was passiert, wenn bei einer Zirkelberatung nach Bewilligung Gründer:innen nicht mehr teilnehmen und der Zirkel nicht mehr die erforderliche Personenzahl gemäß Richtlinie hat?
- Was passiert, wenn ich bei der Zirkelberatung aus wichtigem Grund bei einer Gruppensitzung nicht teilnehmen kann, z. B. Krankheit?
- Können auch Gründer:innen, die Selbstzahler:innen (keine Beantragung über das BPW) sind, an einer Zirkelberatung teilnehmen, um z. B. die erforderliche Personenzahl des Zirkels zu erreichen?