FAQ
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Beratungsprogramm Wirtschaft NRW, sortiert nach Themengebieten.
Allgemein
- Welche Berater:innen dürfen im BPW Beratungen durchführen?
Die eingesetzten, unabhängigen Berater:innen müssen zum jeweiligen Beratungsinhalt entsprechende Sachkunde und Erfahrung nachweisen.Ihre Eignung wird durch qualifizierte Ausbildung oder Berufserfahrung und mehrjährige Erfahrung in der Beratung von Gründer:innen gegenüber den ZGS nachgewiesen.
- Warum sollte ich mich vor der Gründung beraten lassen?
Ein gutes Gründungskonzept erhöht die Qualität und Bestandsfestigkeit einer Gründung. Wichtige Fragen zur Gründung, wie z.B. Einstiegsfragen, Geschäftsmodell, Businessplan, Finanzierung & Förderung können mit kompetenter Beratung die Erfolgsaussichten erheblich verbessern und die Risiken in der frühen Entwicklungsphase zwischen Markteintritt und Marktetablierung minimieren.
- Wie finde ich eine:n passenden Berater:in für mich?
Im Rahmen der Gründungsberatung sind in der Regel freiberufliche Unternehmensberater:
innen oder Steuerberater:innen tätig. Bei der Beraterauswahl ist es empfehlenswert, sich verschiedene Angebote einzuholen und folgende Punkte zu prüfen, bevor man sich für eine:n Berater:in entscheidet:Hat der/die Berater:in Berufs- und Branchenerfahrung und ggf. Referenzen? Sind Kontakte zu Banken und/oder Investoren vorhanden? Wie hoch sind die Kosten und Nebenkosten der Beratung. Wie will der/die Berater:in vorgehen, welche Inhalte/Ziele soll die Beratung haben? Stimmt die „Chemie“, kann der/die Berater:in sie persönlich überzeugen? Bietet der/die Berater:in ein kostenloses Erstgespräch an? Alle weiteren Informationen zur Berater:innensuche finden Sie hier. - Kann die IBP Berater:innen empfehlen?
Eine Empfehlung von Berater:innen ist aus Wettbewerbsgründen leider nicht möglich. Wir können jedoch prüfen, ob Berater:innen, die ggf. zur Auswahl stehen, bereits im BPW gelistet sind, also geförderte Beratungen in diesem Programm durchführen dürfen.
Antragstellung
- Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung im Beratungsprogramm Wirtschaft NRW erfolgt entweder online auf EFRE.NRW.Online oder in Papierform. Vor Einreichung des Antrags ist ein Kontaktgespräch bei einer zugelassenen regionalen Anlaufstelle (PDF-Datei · 230 KB) zu führen, an dem neben dem/der Antragsteller:in ein/e Vertreter:in der Anlaufstelle und der/die für die Beratung vorgesehene Berater:in teilnehmen. Im Gespräch wird unter anderem die Förderfähigkeit geprüft und ob z. B. der Beratungsinhalt bedarfsgerecht auf die geplante Gründung ausgerichtet ist.
- Welche Aufgaben hat die Anlaufstelle?
Insgesamt 74 STARTERCENTER NRW und weitere regionale Anlaufstellen unterstützen Existenzgründer:innen in allen Regionen Nordrhein-Westfalens auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit. Sie bieten kostenlose Unterstützung, Information und Beratung an.Im BPW übernehmen sie die Aufgabe, vor Beantragung einer Förderung im Gespräch mit den Antragstellerinnen und Antragstellern und ihren Berater:innen die Beratungsinhalte und den Förderbedarf zu klären. Auf der Grundlage dieses Kontaktgesprächs erstellt die Anlaufstelle ein Beratungsprotokoll, welches dem Antrag als Anlage beizufügen ist.
- Welche Aufgaben haben die ZGS?
Die ZGS (zwischengeschalteten Stellen) sind im BPW die IBP IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH und die LGH (Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks). Die IBP GmbH betreut im BPW alle Förderanträge für Gründungs- und Übernahmeberatungen, die nicht das Handwerk betreffen. Anträge, die das Handwerk betreffen, werden von der LGH bearbeitet. Außerdem betreut die IBP GmbH alle Anträge zu Zirkelberatungen.
Die beiden ZGS entscheiden über die Anträge im BPW und zahlen nach durchgeführter Beratung den Zuschuss aus. Im Nachgang zur erfolgten Beratung führen Sie außerdem eine Evaluation der einzelnen Maßnahmen durch. Außerdem sind sie für die Listung der Berater:innen zuständig, informieren/betreuen Anlaufstellen und Berater:innen und sind für die laufende Berichterstattung an das Wirtschaftsministerium zuständig. - Wie viele Beratungstage kann ich gefördert bekommen?
Innerhalb von 12 Monaten ab erster Antragstellung können bis zu 10 Beratungstage gefördert werden. Der Umfang der Tagewerke variiert je nach Beratungssegment (Zirkelberatung: 1 TW, Neugründungs- und Beteiligungsberatung max. 6 TW, Übernahmeberatung max. 8 TW, Übergang vom Nebenerwerb zum Haupterwerb max. 4 TW, spezielle Beratung zusätzlich 2 TW).
- Darf ich bereits vor der Antragstellung eine Gründung vornehmen?
Gefördert werden Beratungen vor der Realisierung eines Gründungskonzeptes. Die Gründung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfolgt sein. Sollte innerhalb des Beratungszeitraums die Gründung vollzogen werden, dürfen von den bewilligten TW max. noch 2 TW in Anspruch genommen werden.
- Können mehrere Gründer:innen zu einem Vorhaben eine Beratung in Anspruch nehmen?
Sofern die Anlaufstelle dies befürwortet, können auch mehrere Personen am Zirkel teilnehmen. Bei der Gründungs- und Übernahmeberatung im BPW gilt jedoch, dass bei einem gemeinsamen Gründungsvorhaben mehrerer Personen eine Antragstellung für das gemeinsame Vorhaben erfolgen muss.
- Ich möchte mich im Nebenerwerb selbstständig machen. Ist dies förderfähig?
Förderfähig sind Beratungen für geplante Gründungen, die auf eine selbstständige Vollexistenz ausgerichtet sind. Eine Beratung für eine geplante Gründung im Nebenerwerb ist nicht förderfähig.
- Ich bin bereits im Nebenerwerb selbstständig. Ist eine Beratung hinsichtlich einer Ausweitung zum Vollerwerb förderfähig?
Ja, bei einem Wechsel vom Nebenerwerb in den Haupterwerb sind 4 TW förderfähig. Bei Ihrem im Nebenerwerb geführten Unternehmen muss es sich um ein Kleinstunternehmen handeln und Ihre Tätigkeit darf einen Umfang bis zu 15 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
- Förderung bei weniger Tagewerke
Sofern die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs erfolgte Beratungsleistung weniger als ½ Tagewerk beträgt, sind die bis dahin angefallenen Beratungskosten voll von Ihnen zu tragen. Bei einer Beratungszeit von mindestens½ Tagewerk werden die Beratungskosten anteilig entsprechend der in Anspruch genommenen Tagewerke erstattet. Es werden jedoch nur ganze und halbe Tagewerke gefördert. Sollten Sie z.B. 2¼ Tagewerke Beratungsleistung in Anspruch genommen haben, können nur zwei Tagewerke für die Förderung berücksichtigt werden.
- Was ist eine Zirkelberatung?
Eine Zirkelberatung ist eine kombinierte Gruppen-/Einzelberatung, bei der jede Person einen Beratungstag beantragt. Die Zirkelberatung eignet sich besonders gut für Kleingründungen und wird für Menschen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Bürgergeld-Bezug sind, höher gefördert (90 % bis max. 918 €). In der Gruppenberatungsphase werden drei bis sechs Personen gemeinsam zu Themen der Gründung beraten. Dabei wird für jede Person vier Stunden Beratungszeit gefördert. Zusätzlich erfolgt eine vierstündige Einzelberatung mit dem/der Berater:in.
- Was passiert, wenn bei einer Zirkelberatung nach Bewilligung Gründer:innen nicht mehr teilnehmen und der Zirkel nicht mehr die erforderliche Personenzahl gemäß Richtlinie hat?
Die Beratung der anderen Zirkelteilnehmer:innen kann trotzdem weitergeführt werden,
da die Bewilligungen bereits erteilt worden sind.
- Was passiert, wenn ich bei der Zirkelberatung aus wichtigem Grund bei einer Gruppensitzung nicht teilnehmen kann, z. B. Krankheit?
Bei der Gruppensitzung dürfen Sie einmalig aus wichtigem Grund fehlen. Die Beratungszeit kann dann trotzdem abgerechnet werden, sofern Sie die an diesem Tag erfolgten Beratungsinhalte nachgearbeitet haben und eine entsprechende Bestätigung dazu durch Sie sowie den/die Berater:in abgegeben wird. Bei weiteren Fehlzeiten ist eine Förderung nicht mehr möglich.
- Können auch Gründer:innen, die Selbstzahler:innen (keine Beantragung über das BPW) sind, an einer Zirkelberatung teilnehmen, um z. B. die erforderliche Personenzahl des Zirkels zu erreichen?
Ja, diese Möglichkeit besteht.
Mittelabruf
- Die Durchführung meiner Beratung verzögert sich. Kann die Beratung auch noch im Anschluss an den Durchführungszeitraum bis zum Ende des Bewilligungszeitraums durchgeführt werden?
Nur der Teil der Beratungsleistung, der innerhalb des Durchführungszeitraums stattfindet, ist förderfähig. Wenn es während der Beratung zu Verzögerungen kommt, können Sie formlos per E-Mail einen Antrag auf Verlängerung des Durchführungszeitraums stellen. Die Gründe für die Verzögerung sind anzugeben. Der Antrag ist durch Sie als Zuwendungsempfangende:n innerhalb des Durchführungszeitraums zu stellen und nicht durch Dritte, z.B. Ihre:n Berater:in.
Beraterlistung
- Unter welchen Voraussetzungen darf ich im BPW tätig werden (Listung)?
Nach den Richtlinien zum BPW müssen die Berater:innen Ihre Eignung durch eine qualifizierte Ausbildung nachweisen. Im Sinne der Richtlinien zum BPW wird hier grundsätzlich ein abso-viertes Hochschulstudium in den Bereichen Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsingenieur etc. verstanden.
Sollte ein:e Berater:in ein entsprechendes Hochschulstudium nicht absolviert haben, er/sie jedoch über langjährige Berufserfahrung in Unternehmen verfügen, wie z.B. Betriebs- und Personalleiter, Controller, Geschäftsführer etc. werden auch diese berücksichtigt, wenn ihre Berufserfahrung in den im BPW möglichen Beratungsschwerpunkten (Gründungsberatung) liegt.
Darüber hinaus müssen alle Berater:innen, die im Rahmen des BPW tätig werden wollen, über eine mindestens zweijährige Beratungserfahrung verfügen und Referenzprojekte vorweisen können.Die Listung erfolgt über das Beraterprofil (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 279 KB)mit den erforderlichen Anlagen. Das Beratungsprofil mit den Original-Unterschriften senden Sie bitte per Post an die IBP GmbH. Die Anlagen können sie uns per E-Mail zusenden. Die Listung im BPW erfolgt in der Regel zeitnah, sofern die notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Bei Gründungs-/Übernahmeberatungen, die das Handwerk betreffen, erfolgt die Listung über die LGH.