IHK NRW

Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe 2021: Hilfen für Unternehmen

⚠️ Frist-Hinweis: Antragstellung bis 30. Juni 2026

Anträge auf Wiederaufbauhilfe müssen bis spätestens 30. Juni 2026 vollständig eingereicht sein. Aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten für Gutachten und die verpflichtende Prüfung durch die IHKs wird eine umgehende Einleitung der Schritte empfohlen.
Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen gestellt. Für den Wiederaufbau bieten die Industrie- und Handelskammern (IHKs) in NRW betroffenen Unternehmen eine zentrale erste Anlaufstelle und unterstützen bei der Bewältigung der formalen Anforderungen.
Die staatlichen Hilfen können dabei zweckgebunden für die Reparatur von Betriebsstätten, die Wiederbeschaffung von Betriebsvorrichtungen, Maschinen und Vorräten sowie für den Ersatz von Einkommensausfällen beantragt werden. Die IHKs fungieren als fachliche Partner bei der Antragstellung, der Vermittlung qualifizierter Sachverständiger und dem Antragsverfahren.

In vier Schritten zur Förderung

  1. Erstberatung: Vor Antragsstellung zum gesamten Verfahren durch die zuständige IHK vor Ort.
  2. Schadensaufnahme: Dokumentation der Schäden durch Gutachter (zu finden über das bundesweite Sachverständigenverzeichnis).
  3. IHK-Prüfung: Einholung des obligatorischen Fachvotums bei der regional zuständigen IHK zur Bestätigung der Schadensplausibilität.
  4. Antragstellung: Digitale Einreichung des Antrags über das Förderportal des Landes NRW zur Bearbeitung durch die NRW.BANK.

Informationsseiten und Ansprechpartner der regionalen IHKs:

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Rechtlicher Hinweis: IHK NRW stellt lediglich die Übersicht der Anlaufstellen zur Verfügung. Eine individuelle Rechts- oder Fördermittelberatung erfolgt ausschließlich durch die zuständigen Kammern und Behörden.