Fachkräfte in NRW

Inklusion am Arbeitsplatz

Menschen mit Behinderung stellen ein wichtiges Fachkräftepotenzial in Nordrhein-Westfalen dar. Die Industrie- und Handelskammern setzen sich für die Inklusion in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch bedarfsgerechte und praxisnahe Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote ein. Ziel ist es, Menschen bestmöglich auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten und gleichzeitig Fachkräfte sowie Unternehmen darin zu fördern, Potenziale unabhängig von individuellen Einschränkungen voll auszuschöpfen. Dies schließt auch die Bereitstellung technischer Hilfsmittel und die Anpassung von Arbeitsplätzen ein, um die langfristige Teilhabe und Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.

Einheitliche Ansprechpartner für Arbeitgeber (EAA)

Die Einheitlichen Ansprechpartner für Arbeitgeber (EAA) bieten als Inklusionsberater eine zentrale Anlaufstelle zu allen Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Sie informieren über Fördermöglichkeiten, rechtliche Rahmenbedingungen und unterstützen bei der Arbeitsplatzgestaltung.

Inklusions-Schulungen der Landschaftsverbände für Arbeitgeber:

Neben den Einheitlichen Ansprechpartnern für Arbeitgeber (EAA) stehen Unternehmen in NRW weitere praxisnahe Unterstützungsangebote zur Verfügung: Die Landschaftsverbände bieten Schulungen und Informationsformate rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung an – z. B. zu Fördermöglichkeiten, Arbeitsplatzgestaltung, Zusammenarbeit im Betrieb sowie rechtlichen und organisatorischen Fragen. Die Formate finden je nach Angebot online oder vor Ort statt und richten sich häufig an Geschäftsführungen/Führungskräfte und Personalverantwortliche.
Anmeldung und Hinweise:

Fachpraktikerausbildung (§66 BBiG)

Vielen Jugendlichen mit Behinderungen fällt es schwer, nach dem Schulabschluss einen passenden Ausbildungsplatz zu finden. Oft führt der Weg in eine Werkstatt für behinderte Menschen, obwohl viele andere Optionen vorhanden sind. Eine besonders praxisnahe Möglichkeit bietet die Fachpraktikerausbildung (§66 Berufsbildungsgesetz) für junge Menschen, für die aufgrund von Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt.

Inklusionsinitiative NRW

IHK NRW unterstützt die Inklusionsinitiative NRW des Landes Nordrhein-Westfalen, die zusammen mit den Unterzeichnern darauf abzielt, Menschen mit Behinderungen und offene Stellen besser zusammenzuführen. Die Initiative bietet Unternehmen konkrete Informationen zu Unterstützungsangeboten und Förderprogrammen sowie Beispiele erfolgreicher Praxis.
  • Broschüre für Arbeitgeber: Ein Gewinn für jedes Unternehmen – Arbeits- und Fachkräfte mit Behinderung. Die Broschüre erläutert, wie Unternehmen Menschen mit Behinderungen einstellen und dauerhaft integrieren können, enthält praxisnahe Beispiele und zeigt Unterstützungen für Arbeitgeber und Beschäftigte auf.

Initiativen zum Thema Inklusion und Vielfalt: