IHK NRW

Fachkräfte

Eine der großen Herausforderungen für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen ist die Sicherung des Fachkräftebedarfs. Schon heute fehlen in NRW über 400.000 Fachkräfte – der überwiegende Teil davon im Bereich der beruflich Qualifizierten.
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Fachkräftereport von IHK NRW

Der Fachkräftereport von IHK NRW wirft einen genaueren Blick auf die Situation auf dem NRW-Arbeitsmarkt. Er soll zum einen für das Thema sensibilisieren und zum anderen verschiedene Lösungsansätze für den Fachkräftemangel ansprechen. Denn der demografische Trend macht deutlich, dass vereinzelte Maßnahmen nicht ausreichen werden.

Fachkräftemonitor NRW

Wie stellt sich die Fachkräftesituation in Ihrer Region dar? Wie entwickeln sich Fachkräfteangebot und -nachfrage insgesamt und in einzelnen Berufsgruppen?
Dies zeigt der Fachkräftemonitor von IHK NRW - das Instrument der nordrhein-westfälischen IHKs zur Analyse und Prognose von Fachkräfteangebot und -nachfrage bis zum Jahr 2030.

Demografierechner NRW

Wie hoch ist das Durchschnittsalter in Ihrem Unternehmen und wie sind Ihre Mitarbeiter in den Altersgruppen von 15 - 69 Jahren verteilt? Wie viele Mitarbeiter müssen Sie pro Jahr anwerben, damit Sie die Mitarbeiter ersetzen können, die das Unternehmen verlassen oder in Rente gehen?
Der Demografierechner der IHK NRW zeigt Unternehmen auf, welche Altersstrukturen und Ersatzbedarfe diese bis zum Jahr 2030 erwarten können.
Ermitteln Sie mit dem Demografierechner Nordrhein-Westfalen Altersstrukturen und Ersatzbedarfe für Ihr Unternehmen bis zum Jahr 2030 - einfach, schnell und kostenfrei.

Weitere Angebote der IHKs in NRW

Gezielte Unterstützungsangebote bieten die IHKs in Nordrhein-Westfalen darüber hinaus in den folgenden Bereichen an:

Nachholen von Berufsabschlüssen

An- und Ungelernte ohne Berufsabschluss haben es auf dem Arbeitsmarkt häufig besonders schwer. Sie haben deutlich höhere Hürden auf dem Arbeitsmarkt und sind in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs die ersten, die ihren Arbeitsplatz verlieren.
Für diejenigen, für die beispielsweise aufgrund ihres Alters oder Lebenssituation eine klassische betriebliche Ausbildung nicht mehr sinnvoll erscheint, gibt es verschiedene Möglichkeiten, nachträglich einen (neuen) Berufsabschluss zu erwerben.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Nachqualifizierung bei den IHKs.

Externenprüfung

Für Berufspraktiker mit längerer einschlägiger Berufserfahrung besteht die Möglichkeit, als sog. „Externer“ bei der IHK vor Ort einen Antrag auf Zulassung zur IHK-Abschlussprüfung für einen Ausbildungsberuf zu stellen. Andere Abschlüsse oder Berufserfahrungen im Ausland können dabei berücksichtigt werden. Als Mindestzeit dieser praktischen Tätigkeit sollte die eineinhalbfache Dauer der regulären Ausbildungszeit nachgewiesen werden.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer IHK.

Umschulung

Auch über eine Umschulung kann ein Berufsabschluss erlangt werden. Im Unterschied zu einer Erstausbildung ist die Ausbildungsdauer bei der Umschulung in der Regel verkürzt (je nach Berufsbild), sie wird jedoch im Rahmen einer Gesamtqualifizierung bis zur IHK-Abschlussprüfung durchgeführt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer IHK.

Teilqualifizierung (TQ)

Zur erfolgreichen Nachqualifizierung von geringqualifizierten Mitarbeitern und für beruflichen Quereinsteigern bieten die modularisierten Teilqualifikationen eine Möglichkeit. Diese eröffnen mittels überschaubarer Qualifizierungszeiten einen niederschwelligen Weg zum Wiedereinstieg in die berufliche Qualifizierung.
Teilqualifikationen sind kürzere Bildungseinheiten, die aus anerkannten Ausbildungsberufen abgeleitet werden. Das hat den Vorteil, dass die Inhalte aktuell und am Arbeitsmarkt gefragt sind. Die Kompetenzfeststellung am Ende eines Moduls durch die IHK bietet dabei eine neutrale, einheitliche und damit transparente Leistungsfeststellung. Werden alle TQ-Module eines Berufsbildes absolviert haben die Teilnehmenden die Chance über die Externenprüfung einen vollwertigen Berufsabschluss zu erhalten.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Teilqualifizierung und bei Ihrer IHK in NRW.
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Integration

Viele Menschen haben sich bedingt durch Krieg und Terror auf den Weg nach Nordrhein-Westfalen gemacht. Einige dieser Zugewanderten verfügen über eine langfristige Bleibeperspektive. Unsere Aufgabe ist es nun, diesen Menschen einen Platz in unserer Gesellschaft zu bieten und sie in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu integrieren. Auf diesem Weg sollten den Unternehmen keine unnötigen bürokratischen Steine in den Weg gelegt werden.
Die Anerkennung eines eventuell schon vorhandenen Berufsabschlusses mit Hilfe der IHK FOSA (Foreign Skills Approval) kann dabei ein erster Schritt sein.
Nach dem Prinzip Unternehmen lernen von Unternehmen hat der DIHK das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge initiiert. Hier können Unternehmen aller Größen, Branchen und Regionen untereinander Erfahrungen austauschen zum Thema Integration. Das Netzwerk unterstützt diesen Dialog mit Informationsmaterialien, Praxis-Tipps, Veranstaltungen und Webinaren.

Inklusion

Viele Unternehmen erkennen, dass Menschen mit Behinderungen engagierte und gut ausgebildete Fachkräfte sind. Das Vorhandensein einer (Schwer-)Behinderung deutet lediglich darauf hin, dass gewisse Rahmenbedingungen beachtet werden sollten. Diese Rahmenbedingungen erfordern oftmals eine technische Anpassung des Arbeitsplatzes an die Erfordernisse der angehenden Mitarbeiterin bzw. des angehenden Mitarbeiters, umfassen zugleich aber ein reichhaltiges Angebot an Fördermöglichkeiten. IHK NRW setzt sich auf Landesebene für eine transparente Angebots- und Förderstruktur für Unternehmen in NRW ein.
Die IHKs informieren und beraten in den Regionen über verschiedene Förderinstrumente und Hilfsmittel.
Eine Übersicht über die Inklusionsberater der Kammern in NRW finden Sie hier.