IHK NRW
EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Umsetzung praxistauglich gestalten
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR). Sie soll Verpackungsabfälle reduzieren, die Kreislaufwirtschaft stärken und die Anforderungen an Verpackungen im europäischen Binnenmarkt stärker vereinheitlichen.
Für Unternehmen bringt die PPWR neue Vorgaben unter anderem zu Verpackungen, Dokumentation, Registrierung und erweiterter Herstellerverantwortung und stellt sie vor zusätzliche Anforderungen. Gleichzeitig werden einzelne Regelungen auf europäischer und nationaler Ebene weiter konkretisiert.
IHK NRW unterstützt die Ziele der europäischen Kreislaufwirtschaft und den Ansatz, Verpackungsabfälle zu reduzieren und Ressourcen stärker im Kreislauf zu führen. Entscheidend ist, dass die weitere Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung praxistauglich und verhältnismäßig ausgestaltet wird.
Bestehende Nachweise sollten genutzt, Doppelmeldungen vermieden und Vorgaben europaweit möglichst einheitlich gestaltet werden. Unternehmen benötigen klare Verantwortlichkeiten und verlässliche Verfahren. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen müssen die Anforderungen mit vertretbarem administrativem Aufwand umsetzbar bleiben.
Aus Sicht von IHK NRW stehen insbesondere folgende Punkte im Fokus:
- Klare Verantwortlichkeiten und Rechtssicherheit schaffen: Unternehmen müssen nachvollziehen können, welche Anforderungen für sie gelten und welche Verantwortlichkeiten sie übernehmen. Klare Vorgaben und frühzeitig verfügbare Informationen sind eine wesentliche Voraussetzung für eine rechtssichere und praktikable Umsetzung.
- Bestehende Nachweise nutzen und Doppelmeldungen vermeiden: Neue Dokumentations-, Nachweis- und Registrierungspflichten sollten an bestehende Verfahren anknüpfen. Parallelstrukturen und doppelte Meldungen verursachen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, ohne einen entsprechenden Mehrwert zu schaffen.
- Vorgaben europaweit möglichst einheitlich gestalten: Die PPWR soll zu stärker harmonisierten Anforderungen im europäischen Binnenmarkt beitragen. Bei der weiteren Ausgestaltung sollten deshalb unterschiedliche nationale Verfahren und zusätzliche Sonderregelungen möglichst vermieden werden. Einheitliche und standardisierte Vorgaben erleichtern insbesondere grenzüberschreitend tätigen Unternehmen die Umsetzung.
- Verhältnismäßige Lösungen für den Mittelstand schaffen: Gerade kleine und mittlere Unternehmen verfügen nur über begrenzte Ressourcen für zusätzliche regulatorische Anforderungen. Verfahren sollten deshalb einfach und praktikabel ausgestaltet sein und den tatsächlichen Umfang der Geschäftstätigkeit berücksichtigen.
Weiterführende Informationen
Erweiterte Herstellerverantwortung in Europa
Die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist Teil der EU-Verpackungsverordnung PPWR. Das Außenwirtschaftsportal NRW bündelt Informationen zu den Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung in europäischen Märkten.
Weitere Umsetzung auf EU-Ebene
Auch nach Beginn der Anwendung werden Vorgaben der PPWR weiter konkretisiert. Dies betrifft unter anderem die vorgesehenen nationalen Herstellerregister und die damit verbundenen Verfahren. Die Europäische Kommission ermöglicht es Unternehmen, Rückmeldung zu den geplanten Anforderungen geben und praktische Herausforderungen aus Unternehmenssicht bis zum 10. September 2026 einzubringen.
- Zur Konsultation der Europäischen Kommission
- Zu den FAQ der EU-Kommission
- Zu den Leitlinien der EU-Kommission