IHK NRW
Russland Krieg in der Ukraine: IHKs in NRW unterstützen Unternehmen
Die Sanktionsmaßnahmen gegen Russland im Zuge dessen Angriffs auf die Ukraine stellen Unternehmen mit Russland- und Ukrainegeschäft vor große Herausforderungen: Lieferketten und Transportwege sind unterbrochen, der Zahlungsverkehr gestört.
- Informationen bei den IHKs in NRW
- Finden Sie Ihre IHK vor Ort
- Wirtschaftshilfen für Unternehmen
- Informationen vom DIHK
- Neuer Service: Erstberatung für Geflüchtete durch die IHK-Anerkennungsberatung
- Plattform Wiederaufbau Ukraine
- Aufenthalts- und Arbeitsberechtigungen für Geflüchtete aus der Ukraine
- Geflüchtete anstellen: Checkliste für Unternehmen
- #WirtschaftHilft
Die IHKs in NRW stehen den Unternehmen als erster Ansprechpartner beratend zur Seite, damit diese wissen, was sie jetzt beachten müssen.
Informationen bei den IHKs in NRW
Die IHKs in NRW stehen ihren Mitgliedsunternehmen beratend zur Seite. Unternehmen können ihre IHK vor Ort kontaktieren:
Finden Sie Ihre IHK vor Ort
Wirtschaftshilfen für Unternehmen
Für Unternehmen, die nachweislich unter den Folgen des Krieges in der Ukraine leiden, hat die Bundesregierung im April 2022 ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht.
Aktuelle Informationen zum Hilfspaket sind auf den Seiten der IHK Düsseldorf dargestellt: https://www.ihk.de/duesseldorf/aussenwirtschaft/auslandsmaerkte/russland
Informationen vom DIHK
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat ein Dossier mit hilfreichen Informationen zum Krieg in der Ukraine und den Herausforderungen zusammengestellt.
Aktuelles und worauf sich Unternehmen jetzt einstellen müssen hat der DIHK auf folgender Seite bereitgestellt: https://www.dihk.de/russland-krise
Den Kontakt zu den IHK-Flüchtlingskoordinatoren sowie weitere Ansprechpartner zum Thema vermittelt der DIHK unter der E-Mail-Adresse flucht@dihk.de.
Das Veranstaltungsangebot der IHKs mit Informationen für Unternehmen zum Krieg in der Ukraine ist hier abrufbar.
Neuer Service: Erstberatung für Geflüchtete durch die IHK-Anerkennungsberatung
Die IHK-Organisation bringt sich bei der Anerkennung ausländischer beruflicher Qualifikationen aktiv ein, sei es mit den Anerkennungsberaterinnen und Anerkennungsberatern in allen IHKs oder der IHK FOSA als zentrale Stelle für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in IHK-Berufen. Das ist nun auch wieder angesichts der hohen Zahl Geflüchteter aus der Ukraine von großer Bedeutung. Zwar benötigen diese für die Arbeitsaufnahme in nicht reglementierten Berufen keine formale Berufsanerkennung. Je besser aber die Qualifikationen der Geflüchteten bekannt sind, desto schneller und effizienter funktioniert das Matching mit potenziellen Arbeitgebern.
Um diesen Prozess zu beschleunigen, haben wir unter Einbindung der IHK FOSA als neue Serviceleistung eine Erstberatung für Geflüchtete durch die IHK-Anerkennungsberatung entwickelt. Mit ihrer Hilfe soll bestimmt werden, in welchen IHK-Berufen Abschlüsse und einschlägige Berufserfahrungen auf Seiten der Geflüchteten vorhanden sind. Das Ergebnis der Erstberatung wird von den Beraterinnen und Beratern schriftlich vermerkt und den Ratsuchenden ausgehändigt. Hiermit soll den Fachkräften die gezielte Stellenbewerbung erleichtert werden. Es soll Unternehmen eine Hilfestellung im Einstellungsprozess geben und auch die Vermittlungsaktivitäten der Arbeitsagenturen/Jobcenter unterstützen. Auf Wunsch kann in einem nächsten Schritt ein weiterer Termin zur individuellen Anerkennungsberatung mit den IHKs vereinbart und entsprechend im Antragsprozess für ein formales Anerkennungsverfahren nach BQFG unterstützt werden. Denn perspektivisch ist ein formaler Anerkennungsbescheid ein gutes Transparenzinstrument über vorhandene Abschlüsse und Qualifikationen.
Die neue Serviceleistung ist zwar unter dem Eindruck der Fluchtbewegung aus der Ukraine entstanden. Die IHKs in NRW sind sich aber einig, dass sie sie Geflüchteten unabhängig vom Herkunftsland anbieten werden. Voraussetzung ist hingegen, dass die grundsätzliche Möglichkeit und konkrete Absicht zur Aufnahme einer Beschäftigung vorliegen.
Um diesen Prozess zu beschleunigen, haben wir unter Einbindung der IHK FOSA als neue Serviceleistung eine Erstberatung für Geflüchtete durch die IHK-Anerkennungsberatung entwickelt. Mit ihrer Hilfe soll bestimmt werden, in welchen IHK-Berufen Abschlüsse und einschlägige Berufserfahrungen auf Seiten der Geflüchteten vorhanden sind. Das Ergebnis der Erstberatung wird von den Beraterinnen und Beratern schriftlich vermerkt und den Ratsuchenden ausgehändigt. Hiermit soll den Fachkräften die gezielte Stellenbewerbung erleichtert werden. Es soll Unternehmen eine Hilfestellung im Einstellungsprozess geben und auch die Vermittlungsaktivitäten der Arbeitsagenturen/Jobcenter unterstützen. Auf Wunsch kann in einem nächsten Schritt ein weiterer Termin zur individuellen Anerkennungsberatung mit den IHKs vereinbart und entsprechend im Antragsprozess für ein formales Anerkennungsverfahren nach BQFG unterstützt werden. Denn perspektivisch ist ein formaler Anerkennungsbescheid ein gutes Transparenzinstrument über vorhandene Abschlüsse und Qualifikationen.
Die neue Serviceleistung ist zwar unter dem Eindruck der Fluchtbewegung aus der Ukraine entstanden. Die IHKs in NRW sind sich aber einig, dass sie sie Geflüchteten unabhängig vom Herkunftsland anbieten werden. Voraussetzung ist hingegen, dass die grundsätzliche Möglichkeit und konkrete Absicht zur Aufnahme einer Beschäftigung vorliegen.
Plattform Wiederaufbau Ukraine
Die Bundesregierung hat eine neue Plattform gestartet, die das deutsche Engagement für den Wiederaufbau der Ukraine unterstützen soll.
Auf der Plattform Wiederaufbau Ukraine können sich Kommunen in Deutschland und hier ansässige Unternehmen sowie Wissenschaft und Zivilgesellschaft gezielt über den Wiederaufbau in der Ukraine informieren, sich engagieren und miteinander vernetzen.
Aufenthalts- und Arbeitsberechtigungen für Geflüchtete aus der Ukraine
Gesammelte Informationen zu Regelungen im Arbeits- und Aufenthaltsrecht für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie unter anderem auf den Webseiten des Ministeriums für Flüchtlinge und Integration NRW, der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Geflüchtete anstellen: Checkliste für Unternehmen
Das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge hat eine Checkliste für Unternehmen erstellt, wie die Anstellung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgreich gelingen kann. Neben Informationen zu Sozialversicherung, Krankenversicherung und der Eröffnung eines Bankkontos, gibt sie auch Tipps an die Hand, wie die neuen Mitarbeitenden ganz praktisch beim Ankommen in Deutschland unterstützt werden können. Hier geht es zur Checkliste.
#WirtschaftHilft
Die deutsche Wirtschaft stellt ein enormes Engagement von Unternehmerinnen und Unternehmern und Betrieben bei der Hilfe für die Menschen aus der Ukraine fest. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unterstützen die Maßnahmen der Bundesregierung und der internationalen Gemeinschaft und bündeln daher alle Informationen und Aktivitäten für die Betriebe und Unternehmen unter
So können Unternehmen und Mitarbeitende helfen
Viele Menschen sind bereits aus der Ukraine geflohen, um sich und ihre Familien in Sicherheit zu bringen. Das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) weist auf vielfältige Möglichkeiten hin, wie Unternehmen und ihre Mitarbeitenden Geflüchteten sowie den Menschen vor Ort im Kriegsgebiet helfen können.
Geldspenden
Geldspenden sind in der aktuellen Lage ein sehr wichtiges Mittel, um humanitäre Hilfe zu leisten. Das Deutschen Zentralinstitut für Sozialfragen (DZI), das vom DIHK unterstützt wird, hält eine Liste mit förderungswürdigen Hilfsorganisationen bereit und berät spendenwillige Unternehmen.
Unterbringungsmöglichkeiten anbieten
Darüber hinaus können sich Unternehmen und ihre Mitarbeitenden auch direkt engagieren. Es besteht schon jetzt Bedarf an kurzfristigen Unterbringungsmöglichkeiten für ankommende ukrainische Geflüchtete. Wer leerstehende Immobilien oder Betriebswohnungen kurz- oder längerfristig für Betroffene zur Verfügung stellen kann, wendet sich direkt an seine zuständige Gemeinde. Unternehmen können ihre Mitarbeitenden außerdem auf die Möglichkeit hinweisen, verfügbaren privaten Wohnraum zur Unterbringung bereitzustellen. Schnelle Hilfe bei der Vermittlung bieten beispielsweise das Elinor Network und die Organisation Zusammenleben Willkommen.
Corporate Volunteering
Unternehmen können Mitarbeitende darüber hinaus auch zu ehrenamtlichem Engagement im Rahmen von Corporate Volunteering oder der Sammlung von Sachspenden ermutigen. Hierfür wenden sie sich am besten an zuständige Organisationen vor Ort, um zu klären, welche Sachgüter und Unterstützungsleistungen tatsächlich benötigt werden – beispielsweise Arbeitseinsätze bei Aufnahmeeinrichtungen, Spenden von Kleidung oder Spielzeug und so weiter. Zentrale Ansprechpartner für Engagement im Privaten oder als Unternehmen sind der Verein UPJ sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen. Gute Anlaufstellen für Geld- und Sachspenden sowie ehrenamtliches Engagement sind außerdem die Landesflüchtlingsräte.
Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplätze bereitstellen
Sollten Geflüchtete nicht kurzfristig wieder in ihre Heimat zurückkehren können oder wollen, leisten Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Integration, wenn sie Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplätze stellen. Hier gilt es jedoch, sich zuvor gut über die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen zu informieren. Das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge bietet Betrieben Beratung unter anderem bezüglich rechtlicher Themen und der Voraussetzungen, die für die Beschäftigung von Geflüchteten erfüllt sein sollten, unterstützt bei Antragsverfahren, vermittelt Kontakte zu Geflüchteten und vieles mehr.