Steuern
IHK-Auswertung 2026: Fast jede fünfte Kommune erhöht Gewerbesteuer – bei der Grundsteuer steigt der für Unternehmen relevante Hebesatz in fast jeder dritten Kommune
Kommunale Finanzlage belastet Standortbedingungen
Die aktuelle IHK-Auswertung der Realsteuerhebesätze aller 396 Städte und Gemeinden für das Jahr 2026 zeigt: 78 Kommunen beziehungsweise 19,7 Prozent haben 2026 ihren Gewerbesteuerhebesatz erhöht - das ist der erste flächendeckende Anstieg der Gewerbesteuersätze seit Jahren. Lediglich fünf Kommunen haben ihn gesenkt. Der ungewichtete NRW-Durchschnitt steigt von 461,8 auf 465,1 Hebesatzpunkte.
Noch deutlicher ist die Bewegung bei der Grundsteuer B: Beim für Nichtwohngrundstücke und damit für die Wirtschaft relevanten Hebesatz verzeichnet die IHK-Auswertung 127 Erhöhungen – das entspricht 32,1 Prozent aller Kommunen. 49 Kommunen senkten den Hebesatz, 220 ließen ihn unverändert.
Positiv ist, dass das Grundsteuer-Splitting 2026 deutlich an Verbreitung verliert. Nur noch 78 Kommunen differenzieren zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken, gegenüber 117 im Vorjahr. 42 Kommunen sind nach einem Jahr wieder zu einem einheitlichen Hebesatz zurückgekehrt.
Simon Rodenbach, Fachpolitischer Sprecher für Steuern, Finanzen und öffentliche Wirtschaft von IHK NRW:
„Die Zahlen zeigen, dass die angespannte Finanzlage vieler Kommunen die Unternehmen trifft. Wenn Grund- und Gewerbesteuern steigen, erhöhen sich die laufenden Standortkosten genau in einer Phase, in der viele Betriebe ohnehin unter hohem Kosten- und Investitionsdruck stehen.“
Die finanzielle Situation vieler Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verschärft. Steigende Sozial- und Personalausgaben, zusätzliche Aufgaben sowie ein hoher Investitionsbedarf treffen vielerorts auf nur begrenzte finanzielle Spielräume. Gleichzeitig sind leistungsfähige Kommunen für Unternehmen unverzichtbar: Sie investieren in Infrastruktur, schaffen Baurecht, bearbeiten Genehmigungen und stellen zahlreiche öffentliche Leistungen bereit.
Aus Sicht von IHK NRW muss deshalb beides zusammen gedacht werden: kommunale Handlungsfähigkeit und wettbewerbsfähige Standortbedingungen. Städte und Kommunen müssen wirtschaftlichen Fortschritt ermöglichen. Dafür müssen Bund und Land Aufgaben und Finanzierung der Kommunen dauerhaft besser in Einklang bringen und ihre Investitionsfähigkeit stärken.
Gleichzeitig braucht es wettbewerbsfähigere Realsteuerbelastungen. Die Gewerbe- und Grundsteuerbelastung für Unternehmen in NRW müssen mittel- bis langfristig wieder auf das Bundesniveau herangeführt werden. Gerade in einem intensiven Standortwettbewerb dürfen dauerhaft überdurchschnittliche Belastungen Investitionsentscheidungen in Nordrhein-Westfalen nicht zusätzlich erschweren.
Steigende Realsteuerbelastungen zeigen, wie eng Kommunalfinanzen und wirtschaftliche Standortqualität miteinander verbunden sind. Entscheidend ist, wieder mehr Spielraum für Investitionen auf beiden Seiten zu schaffen.
„Wir brauchen jetzt einen neuen Impuls für eine Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund, Ländern und Kommunen. Nur so schaffen wir die Grundvoraussetzungen für echte Unternehmensentlastungen.“
(Rodenbach)