Bürgerenergie­gesetz NRW

Energieangebot stärken statt verteuern - IHK NRW wirbt für Änderungen am Bürgerenergiegesetz NRW

Der Landtag Nordrhein-Westfalen berät über die erste Änderung des Bürgerenergie­gesetzes. IHK NRW unterstützt das Ziel, den Ausbau der Windenergie voran­zubringen. Zugleich sieht die Wirtschaft einzelne geplante Regelungen kritisch.
Künftig sollen Betreiber neuer Windenergieanlagen außerhalb ausgewiesener Windgebiete über die bisherigen Vorgaben hinaus nochmal zusätzlich Standortgemeinden finanziell beteiligen, um die Akzeptanz vor Ort zu erhöhen. Faktisch werden Investitionen in Erneuerbare Energien auf diese Weise verteuert und Projekte wirtschaftlich geschwächt.
„Wir brauchen mehr Erneuerbare Energien für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und wettbewerbsfähige Strompreise – aber keine neuen Investitionsbremsen“, so Raphael Jonas, energiepolitischer Sprecher von IHK NRW. „Jede zusätzliche Belastung erhöht am Ende den Strompreis. Entscheidend ist jetzt, Investitionssicherheit zu schaffen und den Ausbau klimaneutraler Energieträger pragmatisch zu ermöglichen, statt diesen zu verteuern.
Positiv bewertet IHK NRW dagegen die geplanten Vereinfachungen bei Verfahren und Meldepflichten. IHK NRW spricht sich ebenfalls dafür aus, Windenergieanlagen, die überwiegend der Direktversorgung von Unternehmen dienen, vollständig vom Bürgerenergiegesetz auszunehmen – unabhängig von einer Lage unmittelbar in einem Gewerbe- oder Industriegebiet.
„Maßgeblich ist der Zweck der Anlage, nicht die Gebietskategorie“, so Jonas, denn „Direktversorgung entlastet Netze, senkt Kosten und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie“.
Zugleich müsse sichergestellt bleiben, dass wertvolle Gewerbe- und Industrieflächen nicht eingeschränkt werden und Windenergieanlagen in Konkurrenz zu Unternehmensstandorten treten.