Debatte im Bundesrat zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz: IHK NRW warnt vor Verwässerung

Am kommenden Freitag befasst sich der Bundesrat mit dem sogenannten Infrastruktur-Zukunftsgesetz. In den vorbereitenden Fachausschüssen der Länder wurden zu dem Gesetzespaket Änderungsanträge mit einem Umfang von insgesamt 175 Seiten eingebracht. Aus Sicht der Wirtschaft besteht die Gefahr, dass zentrale Ziele des Gesetzes dadurch abgeschwächt werden und so die erhoffte Beschleunigung nicht gelingt.
Gerade in Nordrhein-Westfalen ist der Handlungsdruck besonders hoch. Derzeit müssen im Land über 2.500 Brücken ersetzt oder grundlegend erneuert werden. Die aktuelle Sperrung der Mintarder Brücke auf der A52 verdeutlicht erneut die Problematik maroder Infrastrukturen auf Wirtschaft und Verkehr. Seit 2019 laufen die Vorplanungen für den Neubau, die Fertigstellung ist für das Jahr 2037 geplant. Akute Probleme sind nicht mitgedacht. Dies zeigt, dass NRW schnellere Verfahren braucht. Die Reparatur einer Brücke - wie es die Rahmedetal-Brücke mit vier Jahren Sperrung gezeigt hat, muss zum Benchmark werden für eine Zeit unter vier Jahren.
Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz will die Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur erleichtern. Mehrere Länder sprechen sich jedoch dafür aus, dass insbesondere Straßenprojekte nicht im geplanten Maße von den vorgesehenen Erleichterungen profitieren sollen. So halten sie die Pläne des Bundes, viele Infrastrukturvorhaben grundsätzlich als von überragendem öffentlichem Interesse einzustufen, für zu weitreichend. Auch bei der Zusammenlegung einzelner Planungsschritte sowie bei der Verkürzung von Fristen für Stellungnahmen der Behörden zeigen sich die Länder zurückhaltend.
„Deutschland und insbesondere Nordrhein-Westfalen stehen vor einem massiven Investitionsbedarf in ihre Verkehrsinfrastruktur. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist ein wichtiger Ansatz, um notwendige Projekte schneller auf den Weg zu bringen“, betont Ralf Stoffels, Präsident von IHK NRW. „Eine Verwässerung des Gesetzespakets würde die dringend benötigte Modernisierung weiter verzögern und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts belasten.“
„Die Situation in NRW zeigt exemplarisch, wie dringend beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren benötigt werden“, führt Ocke Hamann, Fachpolitischer Sprecher für Mobilität und Verkehr von IHK NRW, weiter aus. „Wenn Bund und Länder jetzt keine gemeinsamen Lösungen finden, drohen weitere Einschränkungen im Verkehrsfluss mit erheblichen Folgen für Unternehmen, Beschäftigte und Logistik.“
IHK NRW appelliert daher an Bund und Länder, das Infrastruktur-Zukunftsgesetz zügig und mit klarer Wirkung auf den Weg zu bringen und die Bedeutung aller Verkehrsträger für einen funktionierenden Wirtschaftsstandort angemessen zu berücksichtigen.