NRW Gaststättengesetz
IHK NRW: Gaststättengesetz muss Bürokratieabbau im Alltag spürbar machen
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in erster Lesung über das neue Gaststättengesetz NRW beraten. Der von CDU und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Gesetzentwurf sieht einen grundlegenden Systemwechsel vor: Die bisherige Gaststättenerlaubnis für Betriebe mit Alkoholausschank soll durch ein Anzeigeverfahren ersetzt werden.
„Anzeige statt Erlaubnis ist der richtige Ansatz. Für Gastronominnen und Gastronomen können Gründungen und Betriebsübernahmen damit schneller und einfacher werden. Entscheidend ist jetzt, dass die Entlastung nicht am Behördenschalter endet: Daten sollten nur einmal angegeben werden müssen, die Verfahren digital ineinandergreifen und verbleibende Anforderungen für die Betriebe von Anfang an klar sein“, sagt Guido Zakrzewski, Fachpolitischer Sprecher Tourismus von IHK NRW.
Aus Sicht von IHK NRW kommt es deshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren besonders auf die praktische Umsetzung an. Wer beispielsweise ein bisheriges Ladenlokal als Café nutzen möchte, sollte mit der Gewerbeanzeige möglichst früh erkennen können, ob zusätzlich eine baurechtliche Nutzungsänderung oder weitere fachrechtliche Verfahren erforderlich sind. Auch bei Stadtfesten und anderen temporären Angeboten sollten Daten nur einmal digital erfasst und anschließend zwischen den zuständigen Behörden ausgetauscht werden.
„Das neue Gaststättenrecht kann zum Vorbild für eine moderne, wirtschaftsfreundliche Verwaltung werden, wenn das Land die Verfahrensvereinfachung konsequent zu Ende denkt“, so Zakrzewski.
Im weiteren parlamentarischen Verfahren sollte nach Auffassung von IHK NRW die betriebliche Praxis eng einbezogen werden. Ziel sollte ein modernes Gaststättenrecht sein, das Verfahrensvereinfachung, unternehmerische Eigenverantwortung, Digitalisierung und wirksame behördliche Kontrolle sinnvoll miteinander verbindet.