IHK NRW

NRW-Soforthilfe 2020: Bezirksregierungen versenden Aufforderungen zur Ermittlung des Liquiditätsengpasses

IHK NRW informiert zu den Modalitäten der NRW-Soforthilfe

Dank der schnellen und unbürokratischen Umsetzung der Soforthilfen zu Beginn der Corona-Krise im März konnten über 400.000 Unternehmerinnen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen einen finanziellen Zuschuss erhalten, um das Überleben in den ersten Wochen des vollständigen Lock Downs zu sichern. Nach dem Auslaufen des ersten Programms soll von Juli bis August ein zweites Programm mit „Überbrückungshilfen“ besonders betroffene Unternehmen unterstützen.
[Edit: Aktuelle Informationen zu den Überbrückungshilfen gibt es hier]

Ermittlung von Liquiditätsengpässen

Zum Ende des Bewilligungszeitraumes der Soforthilfe erhalten die Antragsteller nach dem Zeitpunkt ihrer Antragstellung nun eine Aufforderung per E-Mail, ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass zu ermitteln. Dadurch soll festgestellt werden, ob die pauschale Förderung zu einer möglichen Überkompensation führte. Der Nachweis der Verwendung der Soforthilfe erfolgt unter Zuhilfenahme eines Vordrucks, den alle Zuschussempfänger mit der E-Mail erhalten.
Eine Überkompensation entsteht dann, wenn der Antragsteller mehr Soforthilfe erhalten hat, als sein tatsächlich eingetretener Schaden - also insbesondere der durch die Corona-Krise eingetretene Umsatzausfall abzüglich eventuell eingesparter Kosten (z.B. Mietminderung) - ist. Eine Überkompensation ist nach der dreimonatigen Förderphase zurückzuerstatten.
[Edit 17.8.2020: Nordrhein-Westfalen hat sich beim Bund erfolgreich für verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten bei der NRW-Soforthilfe 2020 eingesetzt. Im Herbst soll das Verfahren wieder aufgenommen werden. Alle Informationen dazu finden Sie hier]
[Edit 15.7.2020: Das Land NRW hat am 15.7. das Rückmeldeverfahren der Soforthilfen angehalten, um sich beim Bund für verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten einzusetzen. Weitere Informationen hier]

Verfahren zur Engpassermittlung

Um den Zuschuss zu erhalten, muss in Folge der Corona-Krise ein massiver betrieblicher finanzieller Engpass entstanden sein. Die vorhandenen betrieblichen Mittel (aktueller Cashflow) dürfen nicht ausreichen, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Betriebliche oder private Rücklagen oder Guthaben bleiben von der Berechnung unberührt. Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten durch die Soforthilfe unterstützt werden. [Edit: Hilfestellung zum Rückmeldeverfahren und der Ermittlung der Liquiditätsengpässe erhalten Unternehmen hier]

Personalkosten nicht abgedeckt

Bei der Berechnung des finanziellen Engpasses werden entstandene Personalkosten, der Vorgabe des Bundes folgend, nicht berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass der Zuschuss gemindert oder sogar insgesamt zurückzuzahlen ist. Auch wenn Personal für das Wiederanlaufen notwendig ist, die Personalaufwendungen aber bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses keine Berücksichtigung finden. Für die Reduzierung der Personalkosten wird stattdessen auf das Kurzarbeitergeld verwiesen.

Lebenshaltungskosten pauschalisiert

Ferner können Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften einmalig einen pauschalen Betrag für die Monate März und April von insgesamt 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten oder einen (fiktiven) Unternehmerlohn ansetzen. Voraussetzungen sind die (erstmalige) Antragstellung im März oder April, keine Beantragung von ALG II (Grundsicherung) für März oder April und keine Bewilligung des Sofortprogramms für Künstlerinnen und Künstler.

Hinzuziehung eines Steuerberaters empfohlen

Der Zuschuss aus der Soforthilfe wird als Betriebseinnahme versteuert, ist aber nicht umsatzsteuerpflichtig. Der Antragsteller muss den Zuschuss im Rahmen seiner Steuererklärung für 2020 angeben. Daher wird die Hinzuziehung des Steuerberaters empfohlen. Dazugehörige Unterlagen sind zehn Jahre lang aufzubewahren.

Weitere Informationen

Für alle Fragen rund um den Nachweis hat das Wirtschaftsministerium eine Hotline eingerichtet, eine FAQ-Liste erarbeitet und ein Erklärvideo erstellt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Ansprechpartner in den IHKs in NRW finden Sie auf dieser Seite.