Corona-Verschärfung

Corona-Verschärfung: IHK NRW-Präsident Ralf Stoffels zu den aktuellen Diskussionen

IHK NRW-Präsident Ralf Stoffels zu den aktuellen Diskussionen: 
„Es ist absolut richtig, dass wir das das Infektionsgeschehen mit angemessenen, zusätzlichen Maß-nahmen schnell in den Griff bekommen müssen. Eine Zuspitzung wie in anderen Bundesländern sollten wir in Nordrhein-Westfalen verhindern.  
Der überwiegende Teil der Unternehmen in NRW hat die neu eingeführten 2G bzw. 3G-Regelungen angenommen und Test- sowie Impfangebote für die Mitarbeitenden wieder hochgefahren. Das sind Routinen aus den vergangenen Shutdowns. Auch Home-Office-Lösungen sind er-probt und wurden reaktiviert. Zu beobachten ist eine steigende Impfbereitschaft, eine erhöhte Nachfrage nach Tests und eine wachsende Zahl an Auffrischungsimpfungen. Viele Menschen haben von sich aus ihren Aktivitäten und Kontakte wieder reduziert.
Bei dem auch freiwilligen Engagement der Menschen und Unternehmen steht der Gesundheitsschutz und die Handlungsfähigkeit des Gesundheitswesens an erster Stelle, aber auch das Vermeiden eines erneuten flächendeckenden Shutdowns. Ein erneuter Shutdown wäre für das öffentliche Leben wie auch für eine Vielzahl von Unternehmen existenzbedrohend und insolvenzgefährdend. Wie die Erfahrungen aus dem Sommer zeigen, hatte das Herunterfahren des öffentlichen Lebens erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmen, die Schulen und auf dem Ausbildungsmarkt. Neben den direkten wirtschaftlichen Folgen wirkte sich der Shutdown insbesondere auf den Zusammenhalt von Teams, die Gewinnung von Fach- und Nachwuchskräften und die Zukunftsfähigkeit unserer Unternehmen aus. Um die langfristigen Strukturen in den Unternehmen zu sichern, sollte ein harter Shutdown mit Beherbergungs- oder Reiseverboten daher unbedingt vermieden werden. 
Die Folgen der aktuellen Zurückhaltung spüren bereits viele Gastronomen, Veranstalter, Reiseanbieter und Händler deutlich. Feierlichkeiten und Reisen werden kurzfristig abgesagt, Konsumenten halten sich beim Besuch von Geschäften, Lokalen und Weihnachtsmärkten zurück. Die nun vorgesehen verschärfenden Maßnahmen insbesondere für die kontaktintensiven Veranstaltungs- und Gastronomieangeboten sollten daher die Betroffenheit in NRW berücksichtigen. Für die Unternehmen bleibt eine klare Planbarkeit an Inzidenzwerten und Hospitalisierungsrate wichtig, die zwischen den Bundesländern abgestimmt sind, aber deren Eingriffstiefe sich am Infektionsgeschehen in der Region orientiert. 
Die Umsetzung der 2G-Regel im Handel halten wir dagegen nicht für zielführend, um das Infektionsgeschehen zu verringern. Der Handel war und ist kein Pandemietreiber. Die seit Frühjahr 2020 durchgehend geltende Maskenpflicht schützt Kunden und Mitarbeitende. Der Wettbewerb zwischen geöffneten und geschlossenen, zwischen online und stationärem Einzelhandel würde weiter verschärft. Gleichzeitig bedeutet 2G im Einzelhandel einen erheblichen Mehraufwand für die Einzelhändler eventuell mit erheblichen Haftungsrisiken. Mit solchen Regelungen gehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der Verantwortlichkeit, der Kontrollen und ihrer Rechtsfolgen einher, die nicht zu Lasten des Handels gehen sollten.
Um weiterhin reibungslose Prozessabläufe in der Wirtschaft sicherstellen zu können befürwortet eine Vielzahl von mittelständischen Unternehmen eine allgemeine Verpflichtung zur Covid19-Schutzimpfung. So können weitere Einschränkungen oder gar das Abreißen der Lieferketten weiter reduziert werden. 
Die Verlängerung der Wirtschaftshilfen war angesichts der absehbaren Belastungen in den besonders betroffenen Branchen richtig. Sollte es zu weitergehenden Einschränkungen kommen, wird es erforderlich sein, die Wirtschaftshilfen neu auszurichten.“