Smartstores statt Leerstand – Verbände fordern klaren Rahmen für digitale Kleinstsupermärkte

Anlässlich der heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Landtags zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes betonen IHK NRW und der Handelsverband NRW gemeinsam die Notwendigkeit klarer Regelungen für vollautomatisierte und personalfreie Verkaufsstellen, um diese mit dem Sonn- und Feiertagsschutz zu vereinbaren.
Der stationäre Einzelhandel steht unter starkem Druck: Umsätze sinken, Leerstände steigen, während der Onlinehandel weiterwächst – insbesondere kleinere Fachgeschäfte und Innenstädte leiden erheblich unter dem Strukturwandel. Automatisierte und personalfreie Verkaufsstellen können hier punktuell Abhilfe schaffen: Sie ermöglichen rund um die Uhr Versorgung, senken Personalkosten durch vollständige Personalfreiheit und stärken damit die wirtschaftliche Tragfähigkeit stationärer Versorgungskonzepte, gerade in weniger frequentierten ländlichen Regionen.
Eine gesetzliche Klarstellung ist notwendig, um weitere Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und faire Wettbe-werbsbedingungen zu schaffen. Unterschiede in der Rechtsauslegung hemmen derzeit Investitionen. Andere Bundesländer wie Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits entsprechende Regelungen eingeführt – Nordrhein-Westfalen sollte hier nachziehen. Im Sinne der aktuellen Rechtsprechung des OVG Münster sprechen sich der Handelsverband und IHK NRW dafür aus, dass Automatenkioske und digitale Kleinstsupermärkte weiterhin vom Ladenöffnungsgesetz ausgenommen sind, und fordern eine klare gesetzliche Bestätigung.
„Digitale Kleinstsupermärkte sind ein innovatives Format, das neue Versorgungschancen eröffnet. NRW sollte diese Entwicklung aktiv unterstützen und so seine Rolle als Vorreiterland für Handelsinnovationen stärken“, betont Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands NRW.
Sven Schulte, Fachpolitischer Sprecher Handel, Stadtentwicklung und Stadtmarketing von IHK NRW ergänzt: „Für die Betriebe braucht es endlich Rechts- und Planungssicherheit. Klare gesetzliche Kriterien schaffen faire Wettbewerbsbedingungen und sichern Investitionen in neue Handelskonzepte.“