IHK NRW zum Beteiligungsverfahren zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP): „Ohne Fläche kein Wandel!“

Für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes ist es entscheidend, dass Flächen bedarfsgerecht, unbürokratisch und zukunftssicher verfügbar bleiben“, so Ralf Stoffels, Präsident von IHK NRW. „Der neue Entwurf des LEP wird diesem Anspruch wieder ein Stück weit mehr gerecht, da er Rechtssicherheit schafft und Wirtschaftsentwicklung ermöglicht.“
Die dritte Novellierung wurde nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 21.03.2024 erforderlich. Der LEP setzt den planerischen Rahmen für die Entwicklung in Nordrhein-Westfalen und soll die Ansprüche von Bevölkerung und Wirtschaft, Erholung und Natur, Verkehr und Landwirtschaft ausgleichen. Nach dem Urteil war die Unsicherheit bei Investoren zuletzt gestiegen, wodurch insbesondere die Umsetzung betrieblicher Vorhaben und Energieprojekte verzögert wurde.
In das aktuelle Beteiligungsverfahren hat sich IHK NRW mit einer Stellungnahme eingebracht, die Sie hier finden (https://www.ihk-nrw.de/stellungnahmen).
NRW braucht ein flexibles und bedarfsgerechtes Flächenmanagement“, so Stoffels. „Der Landesentwicklungsplan (LEP) sollte eine bürokratielastige Mikrosteuerung vermeiden und stattdessen die langfristigen Leitplanken für die Flächennutzung in NRW legen und auf regionaler Ebene Spielräume eröffnen.“, führt Stoffels weiter aus.
Pauschale Flächenverbrauchs- und Zielvorgaben– wie der nun wiedereingeführte 5-Hektar-Grundsatz (Ziffer 6.1-2) – sieht IHK NRW daher als kontraproduktiv an, da sie die Flexibilität einschränken, Bürokratie schaffen und so eine zukunftssichernde Flächenbereitstellung behindern. Die Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke sinkt seit längerem. Zuletzt sind die klassischen Industrie- und Gewerbeflächen landesweit sogar um über 6.400 ha gesunken. Entscheidend ist, dass Flächenbedarfe für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und ihre Infrastrukturen nicht unter den 5ha-Grundsatz fallen. Andernfalls käme jede weitere Flächennutzung in NRW zum Erliegen.
Die gewerbliche Wirtschaft ist auf ausreichend verfügbare und kurzfristig nutzbare Flächen angewiesen, um investieren, wachsen und sich zukunftsfähig aufstellen zu können – insbesondere mit Blick auf Digitalisierung, Energiewende und internationale Wettbewerbsfähigkeit. Ohne passende Flächen können Betriebe nicht erweitern, sich ansiedeln oder modernisieren. Positiv bewertet IHK NRW daher die Erweiterung der Handlungsspielräume für Kommunen bei Betriebserweiterungen (Ziffern 2-3 und 2-4) und die Vereinfachungen für die Brachflächennutzung (Ziffer 6.1-8). Das Wechselspiel aus der Erschließung neuer Flächen und die Wiedernutzbarmachung alter Flächen muss so zügig und flexibel vonstattengehen gehen können, dass in Einklang mit Umwelt und Natur jederzeit ausreichend Raum für neue Technologien und Arbeitsplätze verfügbar ist. Noch immer scheitert die Erschließung und Aufbereitung von Brachflächen viel zu oft an langwierigen Verfahren, Stichworte: Altlasten, Eigentumsfragen, mangelnde Erschließung.
Auch die Versorgung mit heimischen Rohstoffen (Ziffer 9.2-4) ist ein entscheidender Erfolgsfaktor, damit der Wandel gelingt. So fürchtet IHK NRW, dass das nun geplante schrittweise Absenken des Einsatzes von Rohstoffen (Kies und Sand) negative wirtschaftliche Konsequenzen haben wird. Mit der Verkleinerung der Abbaugebiete werden die Preise für die knapper werdenden Rohstoffe Kies und Sand steigen, zumal auch die Nachfrage im Wandel eher weiter ansteigt. Der verstärkte Einsatz von Recyclingmaterial wird dies nicht ausgleichen können, zumal regulatorische Rahmen noch unsicher sind und Investitionen behindert.
Im Rahmen der weiteren Erörterung des Änderungsentwurfs des LEP wird IHK NRW sich weiter für mehr Raum für wirtschaftliches Wachstum und die Vermeidung neuer bürokratischer Hemmnisse einsetzen.
Der LEP muss vom Hemmschuh wieder zum Zugpferd für wirtschaftliche Entwicklung in der Fläche werden. Unsere Vorschläge für weitere Verbesserungen in den Bereichen Rohstoffe, Energie und Verkehr sollte die Landesregierung hierfür dringend nutzen“, so Stoffels abschließend.