IBP

Neue Richtlinie zum Beratungsprogramm Wirtschaft NRW: Deutliche Verbesserungen für Gründerinnen und Gründer

Seit dem 01. September 2023 ist die neue Richtlinie zum Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW), mit deutlichen Verbesserungen für zukünftige Gründerinnen und Gründer, in Kraft getreten. 
Mitunter erfolgt die Förderung zukünftig über ein pauschales Beratungshonorar in Höhe von 1020 € pro Tagewerk. Die Förderhöhe beträgt 50 % - für Bürgergeldempfänger besteht die Möglichkeit einer höheren Förderung.
Zudem vergrößert sich der Beratungsumfang bei Neugründung von vier auf sechs Beratungstage und bei Übernahmeberatung auf insgesamt acht. Eine weitere Neuerung ist die Förderung von Beratungen für Gründerinnen und Gründer, die bereits im Nebenerwerb gestartet sind und ihre Geschäftstätigkeit nun zum Haupterwerb ausbauen möchten. 
Durch die erstmalige Möglichkeit einer digitalen Antragstellung soll das Verfahren benutzerfreundlicher gestaltet und damit der Zugang zu einer Förderung erleichtert werden. 
Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW ist ein Förderangebot für Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen, welches finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von freien Unternehmensberatern bietet. 
Sie haben eine innovative Geschäftsidee und wollen diese umsetzen? Oder wollen von Ihrem Nebenerwerb in den Vollerwerb wechseln? Sie benötigen eine spezielle Beratung? Informieren Sie sich gerne über Ihre IHK vor Ort, das Startercenter NRW und bei der IBP, der IHK – Beratungs- und Projektgesellschaft.
Weitere Informationen – insbesondere zur Antragstellung - finden Sie unter: Beratungsprogramm Wirtschaft NRW
Die aktuelle Förderbekanntmachung zum Beratungsprogramm Wirtschaft NRW finden Sie unter: https://www.efre.nrw.de/    
IHK NRW ist der Zusammenschluss der 16 Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. IHK NRW vertritt die Gesamtheit der IHKs in NRW gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie den für die Kammerarbeit wichtigen Behörden und Organisationen.