21.06.2024

Belastung für Unternehmen jetzt prüfen! Land veröffentlicht Vorschlag für differenzierte Hebesätze zur Grundsteuer

Kurzfristig wird die Landesregierung den Kommunen die Möglichkeit eröffnen, differenzierte Hebesätze für Gewerbe und Haushalte für die Grundsteuer B zu erheben. Mit diesem Vorschlag möchte die Landesregierung Verteilungseffekte ausgleichen, die sich aus der Novellierung der Grundsteuer ergeben.
Erst in dieser Woche ist der Vorschlag in einer Anhörung im Landtag auf viel Kritik gestoßen (Stellungnahme IHK NRW; Anhörung Landtag 18.06.24). Nach der Anhörung hat die Landesregierung nun eine Prognoserechnung veröffentlicht, wie aus ihrer Sicht eine aufkommensneutrale Gestaltung der Hebesätze in den Kommunen aussehen könnte.
In einige Kommunen würde diese Prognose zu erheblichen Steigerungen mit Hebesätzen von über 2.000 Punkten führen. IHK NRW rät den Unternehmen daher, schnell anhand ihrer Steuerbescheide die Auswirkungen zu prüfen.