15.03.2024

NRW-Wirtschaft kritisiert Plan gesplitteter Grundsteuer-Hebesätze

Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen (IHK NRW) sehen den Plan des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums kritisch, den Kommunen die Möglichkeit zu gewähren, gesplittete Grundsteuer-Hebesätze für Wohn- und für Gewerbegrundstücke einzuführen.
Die Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 hat in den vergangenen Jahren eine Neubewertung aller Grundstücke in NRW erforderlich gemacht. Unklar war, wie sich die Neuregelung auf Haushalte und Unternehmen auswirkt. Nun wird deutlich, dass immer mehr Gemeinden in diesem Jahr die Hebesätze anheben, um das zukünftige Aufkommen zu sichern. Gewerbe- und Grundsteuer werden damit immer mehr zu einem echten Standortnachteil vor allem für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
Den jüngsten Plänen der Landesregierung folgend, sollen die Kommunen eine Möglichkeit erhalten, gesplittete Hebesätze für die Grundsteuer B ausschließlich für Unternehmen beschließen zu können.
„Damit droht eine Mehrbelastung für Unternehmen, die die Wettbewerbsfähigkeit des Bundeslands NRW als Wirtschaftsstandort schwächt“, so Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer von IHK NRW. Bereits jetzt ist Nordrhein-Westfalen das Flächenland mit den höchsten Hebesätzen bei Grund- und Gewerbesteuer (vgl. DIHK, 2023). „Das ist eine Hypothek bei Neuansiedlungen“, ergänzt Dr. Mittelstädt. „Insbesondere die Ankündigung, einen nordrhein-westfälischen Sonderweg einschlagen zu wollen, wenn es keine Einigung für diese Initiative im Bund gibt, ist kritisch. Dann gibt es faktisch eine Unternehmenssteuer, die ausschließlich in Nordrhein-Westfalen gilt“, betont der Hauptgeschäftsführer.
Zudem dürfte der bürokratische Aufwand dieser Maßnahme erheblich sein. Insbesondere in den Innenstädten wird es nach Auffassung von IHK NRW erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten bspw. zwischen Ladenlokal, Werkstatt oder Wohnraum geben.
„In Zeiten, in denen Politiker aller Parteien Bürokratieabbau versprechen, droht das nächste Bürokratiemonster. In den Kommunen droht zudem eine emotionale Verteilungsdiskussion über die richtige Wahl der Hebesätze. Und dass, ohne zu wissen, wie die aktuelle Reform tatsächlich wirkt, muss in kurzer Zeit ein Gesetzentwurf kommen, der alle rechtlichen Eventualitäten berücksichtigt“, so Dr. Ralf Mittelstädt. Als Resultat drohen aus Sicht von IHK NRW erneut Klagen und damit weitere Unsicherheiten für Unternehmen, Bürger und Kommunen.
Statt neue Unruhe mit einer Einzelregelung zu schaffen, sollte nun eine nachhaltige Neuausrichtung der Kommunalfinanzierung angestoßen werden, damit diese langfristig ihre Investitionsaufgaben in der Transformation gerecht werden können, ohne über kommunale Steuern ihre kurzfristigen Haushaltslücken stopfen zu müssen.