IHK NRW

Aufwärtstrend bei kommunalen Steuern ungebrochen

Es ist ein bekanntes, aber nach wie vor sehr bedenkliches Vorgehen: Müssen Kommunen Haushaltslöcher schließen, dann erhöhen sie oftmals die Realsteuerhebesätze mit Folgen für die Gewerbetreibenden vor Ort. Ein Vorgehen, das insbesondere in NRW verbreitet scheint, denn die Hebesätze liegen hier im Schnitt höher als in anderen Bundesländern. Ein Blick auf die jetzt vorliegenden Zahlen 2022/2023 aus der aktuellen IHK-Umfrage bei den 396 Städten und Gemeinden zeigt, dass in einer Vielzahl (379) der nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden die Gewerbetreibenden mehr Gewerbesteuer zahlen müssen als in den meisten anderen der insgesamt rund 11.000 deutschen Gemeinden. 
Bundesweit liegt der Durchschnitt bei der Gewerbesteuer 2022 bei einem Hebesatz von 403. Eine Zahl, die NRW-Kommunen toppen. Etliche (40) Städte und Gemeinden weisen für 2023 sogar einen Hebesatz über 500 aus. Doch auch in NRW gibt es Kommunen, die mit weitaus geringeren Sätzen auszukommen scheinen. Ein Hebesatz, der nur etwas mehr als ein Drittel des höchsten NRW-Satzes beträgt, reicht Monheim am Rhein im Kreis Mettmann: Bei gerade mal 250 haben die Monheimer ihren Hebesatz festgelegt. Freuen können sich auch die Unternehmen in Schmallenberg im Hochsauerlandkreis über einen Hebesatz von 380, die Attendorner im Kreis Olpe über 395, und im Kreis Gütersloh unterbieten gleich vier Kommunen die 400: Harsewinkel mit 370, Herzebrock-Clarholz mit 397, Schloß Holte-Stukenbrock mit 370 und Verl mit 355. Hinzu kommt noch Wettringen im Kreis Steinfurt (Hebesatz 375), und dann ist auch schon Schluss mit den Kom-munen, die ihren Hebesatz 2023 unter 400 halten.
Aus Sicht von IHK NRW sollte es den Kommunen auch weiterhin möglich sein, das Heft der finanziellen Eigenverantwortung selbst in der Hand zu halten. Die eigenständige Bestimmung der Höhe der Hebesätze ist ein zentrales Element der grundgesetzlich verankerten kommunalen Selbstverwaltung, welche den Kommunen eine Ausgestaltung der Hebesätze anhand der vor Ort herrschenden Gegebenheiten ermöglicht.
Auch bei der Grundsteuer B, die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken besteuert, liegen die Hebesätze in fast allen Gemeinden in NRW bei 400 Prozent und mehr. Auch hier steht NRW an der Spitze der Bundesländer. 950 sind es in Hürtgenwald im Kreis Düren, 940 in Bönen im Kreis Unna, 930 in Inden und 910 in Altena im Märkischen Kreis. Insgesamt zeigt der Vergleich zu 2022, dass in NRW der Aufwärtstrend bei den kommunalen Steuern ungebrochen ist. Zum Jahr 2023 haben insgesamt 105 Gemeinden in NRW die Hebesätze der Grundsteuer B erhöht, nachdem es 2022 mit 102 Gemeinden ähnlich viele waren. Die Erhö-hung ist und bleibt der klare Trend. Lediglich 9 Gemeinden in den insgesamt fünf Regierungsbezirken in NRW haben ihre Hebesätze bei der Grundsteuer B im Jahr 2023 gesenkt. 
Das deutliche Hebesatzgefälle zu anderen Bundesländern trägt mit dazu bei, NRW als Standort zu schwächen. Die hohen Belastungen werden von den Betrieben zunehmend nicht mehr als angemessenes Äquivalent für kommunale (Infrastruktur-)Leistungen wahrgenommen. Mehr denn je ist es daher wichtig, dass das Land eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen auf den Weg bringt. Die überdurchschnittlich steigenden Hebesätze in NRW und das heterogene Bild der Kommunalfinanzen zeigen, dass die Finanzierung der Gemeinden auf eine modernere und breitere Grundlage gestellt werden muss. Gerade vor dem Hintergrund massiver Investitionsbedarfe in kommunale Transformationsprojekte, hin zur Klimaneutralität und Nachhaltigkeit, kommt es auf eine zukunftsfeste und belastbare Kommunalfinanzierung an. Eine Finanzierung, die nicht über weitere Erhöhungen der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B kommunale Haushaltslöcher stopfen und Standorte in Nordrhein-Westfalen an Attraktivität gegenüber Standorten in anderen Bundesländern einbüßen lassen sollte.

Auch die jüngst vorgelegten Eckwerte zur Altschulden-Übernahme durch Land und Bund lassen eine nach-haltige Lösungsstrategie bis dato noch nicht erkennen. Der Vorschlag sieht vor, dass das Land zwar die Hälfte der Liquiditätskredite von besonders belastenden Kommunen übernimmt, aber die Zins- und Tilgungszahlungen dann aus dem Grunderwerbssteueraufkommen abziehen will. Das Land würde dafür also keine eigenen Mittel zur Verfügung stellen, sondern auf Mittel zurückgreifen, die eigentlich den Kommunen zur Verfügung stehen sollten. Das Geld würde somit in den Kommunen fehlen. Der einzige Ausweg, den Kommunalhaushalten zu helfen: Die Schuldentilgung aus anderen Töpfen finanzieren und den Kommunen über die Anhebung des Verbundsatzes im Gemeindefinanzierungsgesetz zusätzliche Gelder zukommen zu lassen.

IHK NRW ist der Zusammenschluss der 16 Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. IHK NRW vertritt die Gesamtheit der IHKs in NRW gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie den für die Kammerarbeit wichtigen Behörden und Organisationen.