Ausbildungsstart 2022

Ausbildungsstart 2022: Zahl der Ausbildungsverträge angestiegen

„Die aktuellen Ausbildungszahlen stimmen uns hoffnungsfroh und optimistisch«, freut sich Klaus Bourdick, Fachpolitischer Sprecher für Bildung und Fachkräfte von IHK NRW, angesichts eines Plus von 5,1 Prozent an eingetragenen Ausbildungsverträgen. Nach den Herausforderungen in den letzten zwei Corona-Jahren melden die Industrie- und Handelskammern 48.191 Ausbildungsverträge zum Start des neuen Ausbildungsjahrs. Dennoch steigt die Fachkräftelücke kontinuierlich an. Laut der Regionaldirektion NRW gibt es hierzulande fast 10.000 mehr Ausbildungsplätze als Bewerbe-rinnen und Bewerber.

Klaus Bourdick betont in dieser Situation die vielen Startchancen für junge Menschen in NRW: „Auch ohne den Blick in die Glaskugel wissen wir, beruflich ausgebildete Fachkräfte werden gebraucht und gesucht. Die Generation, die derzeit in den Ruhestand einsteigt, wird eine große Lücke hinterlassen. Junge Menschen, die jetzt in die Ausbildung starten, haben nach ihrem Abschluss eine starke Verhandlungsposition zum Start in ihre Berufskarriere.“
Die Industrie- und Handelskammern in NRW rechnen damit, dass in den kommenden Monaten noch viele weitere Ausbildungsverträge geschlossen werden. Bourdick erklärt: „Im Prinzip ist es nie zu spät für eine Ausbildung“. Er rät jedoch, sich möglichst bald zu bewerben: „Wer seine Ausbildung bis spätestens zum 1. Oktober beginnt, schafft es in der Regel am Ende der Ausbildung noch mit den August-Startern in die Abschlussprüfung.“ Für alle, die noch nicht fündig geworden sind, hat Bourdick einen weiteren Tipp: „Wer schon weiß, welcher Beruf für die eigene Ausbildung in Frage kommt, findet in der IHK-Lehrstellenbörse passende Stellen in der Nähe. Allen anderen helfen die IHKs vor Ort gerne mit Orientierung und Beratung weiter. Weitere Tipps gibt es auch auf www.mach-eine-Ausbildung.de.“
 
IHK NRW ist der Zusammenschluss der 16 Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. IHK NRW vertritt die Gesamtheit der IHKs in NRW gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie den für die Kammerarbeit wichtigen Behörden und Organisationen.