Informationen für Gründungsinteressierte
Eine Gründung ist ein langer Prozess mit vielen Faktoren, die berücksichtigt werden müssen. Sie möchten sich zu Ihrer Gründungsidee beraten lassen? Nutzen Sie folgende Themen für weitere Informationen:
Beratungsarten
Abhängig von Ihrer Gründungsidee können Sie zwischen den folgenden Beratungsarten wählen:
Neugründung
Bei einer Gründungsberatung können Sie eine Förderung für bis zu vier Beratungstagen innerhalb eines Jahres bekommen. Dabei werden 50 Prozent eines Beratungstagewerks, maximal aber 400 Euro gefördert. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Stunden Beratungstätigkeit. Somit können Sie bei vier Beratungstagen maximal 1.600 Euro Förderung erhalten. Sofern Sie bei Antragstellung bereits wissen, dass Ihr geplantes Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann die Mehrwertsteuer der Beraterrechnung anteilig gefördert werden. Es bleibt jedoch bei der maximalen Förderhöhe von 400 Euro pro Beratungstag.
Übernahme
Bei einer Übernahmeberatung, die in der Regel beratungsintensiver ist, können bis zu sechs Beratungstage innerhalb eines Jahres gefördert werden. Dabei werden 50 Prozent eines Beratungstagewerks, maximal 400 Euro, gefördert. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Stunden Beratungstätigkeit. Somit können Sie bei sechs Beratungstagen maximal 2.400 Euro Förderung erhalten. Sofern Sie bei Antragstellung bereits wissen, dass Ihr geplantes Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann die Mehrwertsteuer der Beraterrechnung anteilig gefördert werden. Es bleibt jedoch bei der maximalen Förderhöhe von 400 Euro pro Beratungstag.
Zirkelberatung
Bei einer Kleingründung bietet sich die sogenannte Zirkelberatung an. Besonders Kleingründer:innen mangelt es oft an Erfahrung. Sie benötigen gute und professionelle Beratung, um sicher in die Selbstständigkeit zu starten. Das übersteigt oft ihre finanziellen Möglichkeiten. Die Zirkelberatung ist eine kombinierte Gruppen- und Einzelberatung (jeweils 50 Prozent) an der in der Regel zwischen vier bis sechs Personen teilnehmen. Dabei wird pro Person maximal ein Beratungstag gefördert. Im Anschluss an die Zirkelberatung können bei Bedarf weitere Beratungstage für eine Neugründungs- bzw. Übernahmeberatung in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehen, beträgt die Förderung 90 Prozent eines Beratungstages, bis maximal 720 Euro. Dies gilt auch für Hochschulabsolvent:innen sowie Berufsrückkehrende, sofern eine vergleichbare Einkommenslage (wie Bürgergeld) nachgewiesen werden kann. Sind Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht arbeitslos, beträgt die Förderhöhe 50 Prozent eines Beratungstages.
Berater:innensuche
Die Beraterauswahl erfolgt durch Sie. Fragen Sie Ihre:n Berater:in, ob er/sie mit dem BPW bereits Erfahrungen gesammelt hat, ob ihm/ihr die Förderung und die Voraussetzungen bekannt sind und ob er/sie als Berater:in bereits gelistet ist. Falls nicht, fragen Sie ihn/sie, ob er/sie sich als Berater:in beim BPW listen lassen würde.
Antragstellung
Die Antragstellung im Beratungsprogramm Wirtschaft NRW erfolgt bei einer zugelassenen regionalen
Anlaufstelle (PDF-Datei · 237 KB). Vorab ist ein persönliches Kontaktgespräch zu führen, an dem neben dem/der Antragsteller:in ein/e Vertreter:in der Anlaufstelle und der/die für die Beratung vorgesehene Berater:in teilnehmen. Der Antrag sowie das fachliche Votum der Anlaufstelle wird an eine der zwischengeschalteten Stellen (weiter ZGS genannt) weitergeleitet. Dies sind die IBP IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH oder die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH, nur für Neugründungs- und Übernahmeberatungen im Handwerk, keine Zirkelberatung).
Die ZGS überprüft die Förderfähigkeit des Vorhabens und bei positivem Resultat erfolgt die Bewilligung der Fördermittel durch einen Zuwendungsbescheid. Anschließend muss ein Beratungsvertrag abgeschlossen werden und die Beratung kann danach im bewilligten Zeitraum durchgeführt werden.
Downloads für Antragsteller:Innen:
Hinweise zu Verfahren für Gründer (PDF-Datei · 74 KB)
Mittelabruf
Nach Abschluss der Beratung und nach vollständiger Bezahlung der Beraterrechnung (bei Zirkelberatung des Eigenanteils) erfolgt die Einreichung des Mittelabrufs zusammen mit den hierfür notwendigen Unterlagen an die ZGS. Hier werden die Unterlagen geprüft und anschließend erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
Nach ca. drei bis vier Monaten versenden die ZGS zur Evaluation der Einzelmaßnahmen sogenannten “Monitoringbögen/Abschlussbögen”.
FAQ
Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie
hier.