Informationen für Beratende

Wenn Sie als Berater:in tätig werden möchten, müssen Sie die zum jeweiligen Sachverhalt entsprechende Erfahrung und Sachkunde nachweisen (qualifizierte Ausbildung und mehrjährige – mindestens zwei Jahre – Beratungserfahrung). Den zwischengeschalteten Stellen (ZGS) ist ein sogenanntes Beraterprofil vorzulegen und anonymisierte Beratungsberichte. Der überwiegende Geschäftszweck muss auf die entgeltliche Beratung ausgerichtet sein. 
Bei Interesse an einer Listung als Berater:in im Beratungsprogramm Wirtschaft senden Sie uns bitte das Beraterprofil ausgefüllt zu.

FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.