IHK NRW

IHK NRW Präsident Ralf Stoffels zum neuen Infektionsschutzgesetz und den Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz


IHK NRW Präsident Ralf Stoffels zum neuen Infektionsschutzgesetz und den Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz: 
  
„Mit der Entwicklung der aktuellen Infektionsdynamik sind klare Regelungen erforderlich, um weitergehende Eingriffe oder einen neuerlichen Shutdown zu vermeiden. Für die NRW-Wirtschaft ist bei den geplanten Corona-Maßnahmen nun wichtig, dass diese klar kommuniziert werden, einfach umsetzbar sind und sich möglichst an den bereits bestehenden Maßnahmen zu Teststrategien, Hygienekonzepten und Impfkampagnen orientieren. Viele Unternehmen wird die Überprüfung von 2G bzw. 3G vor praktische Probleme stellen. So wird es schwierig, den Zugang zum Betrieb etwa bei Schichtbetrieb im produzierenden Gewerbe zu kontrollieren oder Friktionen im Betriebsablauf zu verhindern, wenn Nachweise nachgeholt werden müssen. 
  
Seit Beginn der Pandemie engagiert sich die Wirtschaft intensiv für den Schutz ihrer Belegschaft und ihrer Kundschaft. Dieses Engagement sollte auf keinen Fall durch zu hohe Belastungen über komplizierte Dokumentations- und Überprüfungspflichten gebremst werden. Nur mit praxistauglichen Regeln erreichen wir die erforderliche Akzeptanz bei allen Beteiligten. 
  
Eine flächendeckende 2G oder 2G-Plus Regelung kann zusätzliche Sicherheit bieten, bedeutet aber gleichzeitig einen großen Zusatzaufwand für Überprüfungen und die Dokumentation. Insbesondere in Branchen wie dem Reisegewerbe, der Veranstaltungsbranche, im Gastgewerbe und in Teilen des Einzelhandels werden die kommenden Wochen damit wieder zur Belastungsprobe. Für viele Unternehmen dieser Branchen ist gerade das Weihnachtsgeschäft von elementarer Bedeutung. Angesichts der bereits getroffenen Vorsichtsmaßnahmen gilt es einen neuerlichen Shutdown zu verhindern. Die Verlängerung der Überbrückungshilfen sowie der Regelungen zur Kurzarbeit begrüßen wir daher sehr. 
  
Auch die Kenntnis über den Impfstatus der Mitarbeitenden erleichtert die Betriebsorganisation nachhaltig. Ein Auskunftsrecht für Unternehmen macht es möglich, verantwortungsbewusst planen zu können. Ob im Betrieb dann 2G oder 3G-Regelungen zum Einsatz kommen, sollten die Unternehmen selbst entscheiden können. Dabei kommt es nun auf die Ausgestaltung der Vorgaben im Detail an. 
  
Die reaktivierte Home-Office-Pflicht hingegen sehen wir kritisch. Mit ihren Hygienekonzepten, der 3G-Regelung und der über Monate geübten Home-Office-Praxis sind die Betriebe bestens in der Lage, sich selbst der Pandemielage entsprechend zu organisieren. Starre Vorschriften könnten hier kontraproduktiv wirken, indem sie die Betriebsabläufe stören, Bürokratie aufblähen und die noch nicht wieder auf Vorkrisenniveau laufende praktische Ausbildung in den Betrieben gefährden. Auch Schülerpraktika funktionieren aus dem Home Office nur in den seltensten Fällen, sind aber für die Berufsorientierung sehr wichtig. 
  
Entscheidend bleibt letztlich die konsequente Umsetzung der Schutz- und Hygienemaßnahmen, das Testen und das Impfen. Ein wichtiger Schritt dafür war die Wiedereinführung der kostenfreien Bürgertests.“