IHK NRW

Langfristiges Wachstum statt Erhöhung fiktiver Hebesätze

Die letzten anderthalb Jahre waren für die Wirtschaft sehr schwierig. In der Corona-Krise hat sich der Druck auf die Unternehmen und ihre Standorte erhöht. Insbesondere in vielen Innenstädten Nordrhein-Westfalens spitzt sich die Lage zu, vielerorts ziehen die Immobilienpreise weiter an. Zugleich setzt die Anhebung der fiktiven Hebesätze im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2022 zum jetzigen Zeitpunkt ein falsches Signal und würde absehbar zu steigenden Belastungen führen. Denn Kommunen, die ihre tatsächlichen Hebesätze unter dem fiktiven Hebesatz festlegen und damit bewusst im Sinne der Standortförderung agieren, gehen dafür zunehmend die Anreize und Spielräume für die Absenkung ihrer Realsteuerhebesätze verloren.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der Standorte in Nordrhein-Westfalen zu sichern, bedarf es vielmehr einer Rückführung der Gewerbesteuer- und der Grundsteuerhebesätze auf den bundesdeutschen Durchschnitt. Die Unternehmen brauchen insbesondere jetzt an ihren Standorten eine erkennbare Garantie für stabile und belastungsverträgliche Kommunalsteuern, um nachhaltig wachsen zu können. Zugleich ermöglicht eine gesunde gewerbliche Basis den Kommunen mehr Spielräume für Investitionen vor Ort. Dies wird nur über eine langfristige Neuausrichtung der Gemeindefinanzierung mit einer verbesserten kommunalen Finanzausstattung zu erreichen sein. Mittelfristig sind vor allem angesichts der anstehenden Novellierung der Grundsteuer die Grundsteuer-Hebesätze im Sinne der Aufkommensneutralität anzupassen.
Mit der NRW-Wirtschaft hat IHK NRW im April einen Beitrag zur Neugestaltung der Grundsteuer entwickelt. Die Eckpunkte finden Sie hier: Grundsteuer: Wirtschaft und Verbände fordern gemeinsam ein bürokratiearmes Flächenmodell für NRW!