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Gut zu Wissen



Begriff
Beschreibung
asset deal
Form des Unternehmenskaufs über den Erwerb von Wirtschaftsgütern
DCF
Discounted Cash Flow
Methode der Unternehmensbewertung
Due Diligence
sorgfältige und umfassende Analyse des Unternehmens in wirtschaftlicher, finanzieller, rechtlicher und steuerlicher Hinsicht unter Berücksichtigung der Stärken, Schwächen und Risiken des Unternehmens
EBIT
Earnings before interest and tax
Gewinn vor Zinsen und Ertragssteuern
EBITDA
Earnings before Interest, Tax and Depreciation
Gewinn vor Zinsen, Ertragssteuern und Abschreibung
Eigenkapital
Erbschaftsteuer
Erbschaft- und Schenkungssteuer
Ertragswertverfahren
Methode der Unternehmensbewertung
Finanzierung
Finanzierung der Nachfolge und des Kaufpreises
Gesellschaftsrecht
Wahl der Gesellschaftsform
Infrastruktur
Im Betrieb und vor Ort
IPO
Initial Public Offering
Börsengang
LOI
Letter of Intent - Absichtserklärung und Geheimhaltungsvereinbarung, hier: zwischen Übergeber und Nachfolgeinteressent
M&A
Mergers & Acquisitions
Berater zu Unternehmenstransaktionen, wie Kauf und Verkauf, Übertragung, Fusion und Aufspaltung, Spin-Off, Kooperation
MBI
Management-Buy-In
Übernahme eines Unternehmens durch externes Management
MBO
Management-Buy-Out
Übernahme eines Unternehmens durch Management von intern, d. h. bereits im Unternehmen tätig
Multiplikatormethode
Methode der Unternehmensbewertung
Notfallkoffer
Angebot Ihrer IHK zur Vorsorge (Download (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1451 KB))
share deal
Form des Unternehmenskaufs über den Erwerb von Anteilen der Gesellschaft
Substanzwertverfahren
Methode der Unternehmensbewertung
Unternehmensbewertung
Soll ein Unternehmen veräußert werden muss ein Preis gefunden werden, der für Käufer und Verkäufer akzeptabel ist. Zur Unternehmensbewertung stehen unterschiedliche Methoden zur Verfügung. Dazu gehören DCF, Ertragswertverfahren, Substanzwertverfahren. Im Internet stehen für eine erste Orientierung zahlreiche kostenlose Tools zur Verfügung.
§613a BGB
Gesetz, dass die Rechte und Pflichten des neuen Eigentümers nach einer Betriebsübergabe regelt. Siehe auch §75 AO, §25 HGB