KOMPASS
KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige ist ein ESF Plus-Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige sollen durch Weiterbildungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell krisenfest und zukunftsfähig auszurichten.
Dabei liegt der Fokus auf der Weiterentwicklung oder der Sicherung des Geschäftsmodells, dem Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien oder der Wandlungs- und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.
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Das Projekt „SoloFit NRW“ wird im Rahmen des Programms „KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Welche Voraussetzungen muss der Solo-Selbstständige erfüllen?
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Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und hier Ausübung der Tätigkeit
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Selbstständigkeit im Haupterwerb mit mindestens 51% der Einkünfte
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Beschäftigung maximal einer Person in Vollzeit (Teilzeitbeschäftigte anteilig)
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Mindestens seit zwei Jahren selbstständig am Markt (gemäß Gründungsdatum)
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De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren nicht höher als 300.000 Euro
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Kein Empfang eines Qualifizierungsschecks innerhalb der letzten zwölf Monate
Welche Bedingungen sind mit der Qualifizierungsmaßnahme verbunden?
Die Qualifizierung muss mindestens 20 Zeitstunden umfassen und innerhalb von 6 Monaten nach Ausgabe des Schecks abgeschlossen sein.
Bis zu welcher Höhe wird die Qualifizierungsmaßnahme gefördert?
Die Förderhöhe orientiert sich an den für die Qualifizierung anfallenden Kosten. Es werden 90% der reinen Qualifizierungskosten in Höhe von bis zu 5.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) erstattet. Der maximale Zuschuss beträgt somit 4.500 Euro.
Kontakt

Andreas Gerdau
Weiterbildungsberater Projekt "Kompass"