KOMPASS
KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige ist ein ESF Plus-Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige sollen durch Weiterbildungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell krisenfest und zukunftsfähig auszurichten.
Dabei liegt der Fokus auf der Weiterentwicklung oder der Sicherung des Geschäftsmodells, dem Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien oder der Wandlungs- und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.
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Das Projekt „SoloFit NRW“ wird im Rahmen des Programms „KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Hinweis zur Ausgabe von Qualifizierungsschecks:
Das Förderprogramm KOMPASS verzeichnet weiterhin eine sehr hohe Nachfrage. Um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen, wird die Ausgabe von Qualifizierungsschecks im Zeitraum von Mai bis voraussichtlich Oktober 2026 bundesweit begrenzt. Aufgrund der bundesweit begrenzten Ausgabe von Qualifizierungsschecks können im genannten Zeitraum auch Erstberatungsgespräche nur eingeschränkt angeboten werden. Diese Regelung gilt für alle Anlaufstellen und somit auch für unsere Anlaufstelle. Eine zeitnahe Ausstellung eines Qualifizierungsschecks kann somit nicht in allen Fällen gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und wenden Sie sich nur an eine Anlaufstelle. Mehrfachanfragen führen zu Verzögerungen im Gesamtprozess. Für eine zügige und erfolgreiche Antragstellung stimmen Sie den gesamten Antragsprozess bitte eng mit Ihrer Anlaufstelle ab und nutzen Sie deren Begleitung durchgängig. Ein Termin zur Antragseinreichung muss verbindlich mit Ihrer Anlaufstelle zu Beginn des Prozesses vereinbart werden. Über etwaige Änderungen informieren wir an dieser Stelle. Wir danken für Ihr Verständnis.
Das Förderprogramm KOMPASS verzeichnet weiterhin eine sehr hohe Nachfrage. Um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen, wird die Ausgabe von Qualifizierungsschecks im Zeitraum von Mai bis voraussichtlich Oktober 2026 bundesweit begrenzt. Aufgrund der bundesweit begrenzten Ausgabe von Qualifizierungsschecks können im genannten Zeitraum auch Erstberatungsgespräche nur eingeschränkt angeboten werden. Diese Regelung gilt für alle Anlaufstellen und somit auch für unsere Anlaufstelle. Eine zeitnahe Ausstellung eines Qualifizierungsschecks kann somit nicht in allen Fällen gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und wenden Sie sich nur an eine Anlaufstelle. Mehrfachanfragen führen zu Verzögerungen im Gesamtprozess. Für eine zügige und erfolgreiche Antragstellung stimmen Sie den gesamten Antragsprozess bitte eng mit Ihrer Anlaufstelle ab und nutzen Sie deren Begleitung durchgängig. Ein Termin zur Antragseinreichung muss verbindlich mit Ihrer Anlaufstelle zu Beginn des Prozesses vereinbart werden. Über etwaige Änderungen informieren wir an dieser Stelle. Wir danken für Ihr Verständnis.
Welche Voraussetzungen muss der Solo-Selbstständige erfüllen?
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Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und hier Ausübung der Tätigkeit
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Selbstständigkeit im Haupterwerb mit mindestens 51% der Einkünfte
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Beschäftigung maximal einer Person in Vollzeit (Teilzeitbeschäftigte anteilig)
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Mindestens seit zwei Jahren selbstständig am Markt (gemäß Gründungsdatum)
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De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren nicht höher als 300.000 Euro
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Kein Empfang eines Qualifizierungsschecks innerhalb der letzten zwölf Monate
Welche Bedingungen sind mit der Qualifizierungsmaßnahme verbunden?
Die Qualifizierung muss mindestens 20 Zeitstunden umfassen und innerhalb von 6 Monaten nach Ausgabe des Schecks abgeschlossen sein.
Bis zu welcher Höhe wird die Qualifizierungsmaßnahme gefördert?
Die Förderhöhe orientiert sich an den für die Qualifizierung anfallenden Kosten. Es werden 90% der reinen Qualifizierungskosten in Höhe von bis zu 5.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) erstattet. Der maximale Zuschuss beträgt somit 4.500 Euro.
Was muss ich bei meiner zeitlichen Planung beachten?
Aufgrund der hohen Nachfrage kann es dabei zu einer Wartezeit für ein Erstberatungsgespräch von bis zu acht Wochen (oder länger) kommen.
Ist eine telefonische Beratung vorab sinnvoll?
Auf jeden Fall.
Nutzen Sie die Gelegenheit und kontaktieren Sie die Anlaufstelle, um Fragen zu den Fördervoraussetzungen, Ihrer geplanten Weiterbildung oder dem Ablauf des Programms bzw. der Förderung zu stellen.
Kontakt
Andreas Gerdau
Weiterbildungsberater Projekt "Kompass"