Lieferkettengesetz

IHK-Umfrage: Sorgfaltspflichten in den Lieferketten werden zur Herausforderung für NRW-Unternehmen

Der Entwurf der EU-Kommission für ein europäisches Lieferkettengesetz kommt in schwierigen Zeiten und ist noch komplexer als das in Deutschland bereits auf den Weg gebrachte Gesetz. Laut einer aktuellen Umfrage der IHK-Organisation an der 489 Unternehmen aus NRW teilgenommen haben, befürchten allein in NRW 93 Prozent in dem deutschen Vorhaben einen hohen bürokratischen Zusatzaufwand.
Hinzu kommt: Die Auswirkungen der Coronakrise sind noch nicht überwunden. Der Russland-Ukraine-Konflikt belastet viele Unternehmen mit unterbrochenen Lieferketten und Transportwegen sowie Störungen im Zahlungsverkehr. „Unabhängig vom Ausgang des Krieges in der Ukraine kommen mit dem Lieferkettengesetz weitere zusätzliche Herausforderungen auf die Unternehmen zu“, sagt IHK NRW-Präsident Ralf Stoffels. 

Weitreichende Regelungen im EU-Lieferkettengesetz   

Mit dem EU-weiten Lieferkettengesetz möchte die Europäische Kommission verbesserte Umwelt- und Arbeitsstandards entlang der Lieferketten von Gütern durchsetzen. Der Vorschlag sieht deutlich weitreichendere Regelungen zu den Lieferkettensorgfaltspflichten vor als auf nationaler Ebene. So sollen bereits Firmen ab 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Jahresumsatz einbezogen werden. Außerdem zielt die Regelung auf die gesamte Wertschöpfungskette sowie die zivilrechtliche Haftung ab.    
"Auf die Unternehmen kommen umfangreiche Nachweispflichten zu. Ein erheblicher Mehraufwand, der zusätzlich zu den bestehenden Handelshemmnissen jede Menge Ressourcen schlucken wird“, sagt Wulf-Christian Ehrich, Fachpolitischer Sprecher Außenwirtschaft von IHK NRW.

Umsetzung muss praxistauglich und rechtssicher sein 

Zahlreiche Unternehmen übernehmen schon heute Verantwortung. Rund jedes zweite nordrhein-westfälische Unternehmen arbeitet jetzt schon kooperativ mit Zulieferern zusammen (53%), bindet Verhaltenskodizes ein (48%) oder analysiert seine Risiken (42%). Knapp 50 Prozent der Unternehmen geben an, dass sich unter anderem Geschäftspartner zu menschenrechts- und umweltbezogenen Risken in der Lieferkette bei ihnen erkundigen. 
Jedes zweite Unternehmen in NRW sieht bei der Umsetzung des deutschen Gesetzes große Herausforderungen. Statt Bürokratie abzubauen, werden neue Hürden geschaffen, geben 93 Prozent der Unternehmen an. Mehr als die Hälfte der Befragten sorgt sich hinsichtlich zunehmender Kosten, Haftungsrisiken und Rechtsunsicherheit.  
„Ein Gesetz sollte vor allem praxistaugliche und rechtssichere Regelungen schaffen, an denen sich die Unternehmen orientieren können“, so Stoffels. Entscheidend werde dafür eine konkrete Unterstützung, insbesondere für den Mittelstand, sein. 

Unternehmen benötigen umfangreiche Unterstützung

Knapp die Hälfte der Unternehmen in NRW (45%) gibt an, Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten in Lieferketten zu benötigen. Externen Unterstützungsbedarf sehen die Unternehmen vor allem bei der Rückverfolgung (51%), in der Überprüfung von Zulieferern (49%) und den Kontrollen vor Ort (35%). Lieferketten sind in der Regel sehr komplex und bestehen aus einer Vielzahl von Zulieferern und Unterhändlern, denen künftig auch Berichtspflichten auferlegt werden müssen. Die IHKs bieten als zuverlässiger Partner zahlreiche Unterstützungsangebote an. 
Quelle: Going International Umfrage des DIHK, 489 befragte Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen, Umfragezeitraum: 31.01.2022-11.02.2022

IHK NRW ist der Zusammenschluss der 16 Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. IHK NRW vertritt die Gesamtheit der IHKs in NRW gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie den für die Kammerarbeit wichtigen Behörden und Organisationen.