Corona-Regeln

Ausnahmeregelung in der heute vorgestellten CoronaSchutzVO NRW

Ralf Stoffels, Präsident von IHK NRW kommentiert die neue Ausnahmeregelung in der heute vorgestellten CoronaSchutzVO NRW:
„Nach den Diskussionen der letzten Tage begrüßen wir den Schritt der Landesregierung sehr, Öffnungen in Kombination mit tagesaktuellen Tests möglich zu machen und nicht bis zum 18.4. zu warten. Wie die letzte Woche gezeigt hat, trifft Click&Meet auf Akzeptanz in der Bevölkerung und bei den Unternehmen.
Die neue Regelung gibt den Unternehmen eine weitere Perspektive und kann gleichzeitig dazu beitragen, die Gesundheitsvorsorge zu verbessern. Sie gibt den Menschen und den Unternehmen einen Anreiz, selbst aktiv zu werden, um ein Stück mehr Freiheit zurückzuerlangen. Wichtig ist es auch, nun die Innovationsklausel mit Leben zu füllen. In anderen Ländern und Regionen wurden bereits gute Erfahrungen mit solchen Regelungen gemacht. Daher ist es ein richtiger und wichtiger Schritt, nicht erst in wenigen Modellprojekten, sondern in der Breite und mit klaren Vorgaben allen die Chance einer Umsetzung zu geben.
Allerdings sollten jetzt schnellstmöglich auch andere Branchen wie die Gastronomie und viele Freizeitangebote die Chance bekommen, ihre Türen bei vorliegenden Tests wieder zu öffnen. Hier gilt es in den Modellkommunen und -regionen zügig Erfahrungen zu sammeln.
Jetzt kommt es darauf an, den Unternehmen und Kommunen kurzfristig Transparenz über die technischen und organisatorischen Anforderungen an die Hand zu geben. Damit kann die Nachverfolgbarkeit über geeignete und schnell zur Verfügung zu stellende App-Lösungen sichergestellt werden. Und nicht zuletzt sollten natürlich ausreichend Tests verfügbar sein.“
IHK NRW ist der Zusammenschluss der 16 Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. IHK NRW vertritt die Gesamtheit der IHKs in NRW gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie den für die Kammerarbeit wichtigen Behörden und Organisationen.