Aktuelles

Die Haushaltsmittel für Neubewilligungen stehen uns ab sofort zur Verfügung. Wir werden bereits eingegangene Anträge zeitnah abschließend bearbeiten.
Die Richtlinie zum BPW hat sich geändert. Die geänderte Fassung vom 27.12.2023 finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 40 KB).
Demzufolge können nur noch Personen, die Bürgergeld empfangen und ein neues Kleinstunternehmen gründen wollen, eine Förderung in Höhe von 80 % erhalten. Bei geplanten Beteiligungen, Übernahmen und dem Übergang vom Nebenerwerb in den Haupterwerb beträgt die Förderung in Zukunft generell 50%.