IHK NRW

Recht

Corona bestimmt das Tempo in der Rechtspolitik

Tempo beibehalten  und sichere Rahmen-bedingungen für die  Wirtschaft schaffen.
Die Corona-Pandemie hat auch das Tempo und die Themen in der Rechtspolitik bestimmt. Der Gesetzgeber hat insbesondere in Bereichen, die bisher persönliche Präsenz erforderten (z. B. in Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften), neue Regelungen geschaffen. Weiterer Schwerpunkt war auch die vorläufige Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Die zügige Änderung und Gestaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen haben dabei die Handlungsfähigkeit der Wirtschaft in der Krise sichergestellt.
So hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht als besonders eilbedürftig verabschiedet. Aktiengesellschaften konnten nun beispielsweise virtuelle Hauptversammlungen durchführen, GmbHs erhielten Sonderregelungen bezüglich Beschlussfassungen ohne Versammlung.
Die Insolvenzantragspflicht wurde vorläufig mit dem Ziel, die Fortführung von  Gesellschaften zu ermöglichen, die durch die Pandemie in eine wirtschaftliche  Schieflage geraten sind, ausgesetzt.
Den vielfältigen Gesetzesänderungen sind die IHKs mit einem großen Informations- und Beratungsangebot begegnet. Das Informations- und Beratungsangebot betraf insbesondere auch die Bereiche des Arbeits- und Vertragsrechts. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben in den Betrieben vielfältige Rechtsfragen zur Folge gehabt.
Auch im IHK-Gesetz hat der Gesetzgeber Änderungen vorgenommen. So ist es u. a. nun möglich, dass Präsidium und Vollversammlung einer IHK virtuell tagen und die Mitglieder ihre Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben.
Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung nimmt eine für die IHK-Organisation wichtige Neuordnung vor, um das IHK-Gesetz zu reformieren. Zentrale Elemente dieser Neuordnung sind die Klarstellung der Kompetenzen unserer Organisation, die Überführung des DIHK in eine öffentlich-rechtliche Bundeskammer und die Einführung einer Pflichtmitgliedschaft aller IHKs in der Bundeskammer.

Schwerpunktthemen

  • COVID-19-Gesetz
  • Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
  • Rechtlicher Beratungsbedarf der Unternehmen
  • Änderung des IHK-Gesetzes