IHK NRW

Raumordnung und Landesplanung

Planungsbeschleunigung als zentrale Herausforderung

Vier Gesetzesänderungen mit planungsrechtlichem Bezug standen 2020 auf dem Prüfstand von IHK NRW. Auf der Agenda standen unter anderem die Novellen des Denkmalschutzgesetzes, der Landesbauordnung, des Wohnraumstärkungs- und des Landesplanungsgesetzes.
Zertifikate-Handel wirtschaftsfreundlich ausgestalten.
Die „Experimentierklausel“ in der Novelle zum Landesplanungsgesetz ermöglicht Ausnahmeregelungen zur Beschleunigung von Planungsverfahren und soll zunächst im Rheinischen Revier angewandt werden. Die Ergebnisse daraus können dem Land und Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen ebenso zugute kommen, wie andere Instrumente, mit deren Hilfe Bauland für Gewerbe schneller verfügbar werden könnte. Deshalb wird sich IHK NRW 2021 weiter mit deren möglichen Einsatz, etwa auf Ebene der Regionalpläne, beschäftigen. Großen Raum wird das von der Politik vorgeschlagene Instrument des Flächenzertifikate-Handels einnehmen. Mit dessen Hilfe sollen Gewerbeflächen zielgerichtet zur Verfügung gestellt werden. Noch überwiegen jedoch die Zweifel, ob mit ihm nicht genau die Regionen „abgehängt“ werden, deren wirtschaftliche Entwicklung einer besonderen Unterstützung bedürfte. IHK NRW wird die Diskussion kritisch begleiten.

Key-Facts

  • 15.000 Stellungnahmen pro Jahr zu Planverfahren aus Gesamtsicht der gewerblichen Wirtschaft (bundesweit)
  • über 1.350 Beratungen über zu Genehmigung von Einzelhandelsvorhaben der regionalen IHKs pro Jahr (bundesweit)
  • mehr als 320 Stellungnahmen zu Planfeststellungsverfahren

Schwerpunktthemen

  • Gewerbe- und Industrieflächensicherung
  • Flächenzertifikate-Handel
  • Denkmalschutz
  • Wohnraumstärkung
  • Experimentierklausel im Landesplanungsgesetz
  • Planungsbeschleunigung