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IHK NRW befürchtet Steuererhöhungen der Kommunen
Höhere Steuerlasten bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B durch Neuberechnung des Kommunalen Finanzausgleichs sind wahrscheinlich. Ausgelöst wird das durch eine mögliche Erhöhung der Hebesätze für diese Steuerarten in den Städten und Gemeinden. Hintergrund: Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant, im Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 die Grunddaten zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen im kommunalen Finanzausgleich zu verändern. Mit dem kommunalen Finanzausgleich sollen allzu große Unterschiede zwischen finanzkräftigen Städten und Gemeinden eines Landes ausgeglichen werden.
Nach den Plänen der Landesregierung würden bei der Berechnung des Ausgleichs für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer künftig höhere Einnahmen der Städte und Gemeinden unterstellt, in deren Folge sie geringere Zuflüsse aus dem Ausgleichstopf zu erwarten hätten. IHK NRW befürchtet deshalb, dass die Kommunen ihre tatsächlichen Steuersätze den gesetzlich zugrunde gelegten Rechengrößen anpassen. Dies würde jedoch in den allermeisten Fällen zu einer Erhöhung der Hebesätze und damit zu höheren Steuerbelastungen der Unternehmen und Privathaushalte führen.
Nach einer Untersuchung der Industrie- und Handelskammern erheben derzeit in NRW bei der Gewerbesteuer 190 von 396 Kommunen, also knapp die Hälfte, einen Steuersatz unterhalb von 411 Prozent. Bei der Grundsteuer B liegt der Hebesatz in 304 Kommunen (über 75 Prozent) unterhalb von 413 Prozent. Die Landesregierung plant jedoch, bei der Berechnung des kommunalen Finanzausgleichs künftig eben diese Messgrößen zugrunde zu legen.
"Nach den Erfahrungen aus früheren Jahren wird eine Anhebung der fiktiven Hebesätze von den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen de facto als Aufforderung verstanden, ihre tatsächlichen Steuersätze diesen gesetzlichen Vorgaben möglichst schnell anzupassen", so Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer der IHK NRW. Dabei gerieten insbesondere die kleineren und mittleren Kommunen unter Anpassungsdruck.
Steuererhöhungen aber können nicht im Interesse der Landesregierung liegen, zu deren vorrangigen Aufgaben gehört, die strukturelle wirtschaftlichen Ungleichgewichte zu beheben, das Land bis in die Regionen als Standort für potentielle Investoren attraktiv zu machen und die mittelständische Wirtschaft als Motor für neue Arbeitsplätze und innovative Veränderungen zu fördern. Kommunale Steuererhöhungen wirken da eher kontraproduktiv, so IHK NRW, die in einer Stellungnahme an den Innen- und Wirtschaftsminister auf diese wirtschaftsfeindlichen Folgewirkungen aufmerksam macht und eine Korrektur fordert.
Verfasst am 02. Februar 2011

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